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Mobilitätseingeschränkte Personen als Zielgruppe ernst nehmen

Logo des Deutschen Bahnkunden-Verband
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Foto: DBV

BERLIN (kobinet) Anlässlich des Welttags der Menschen mit Behinderungen appelliert der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) an die neue Bundesregierung, mobilitätseingeschränkte Personen im öffentlichen Verkehr als Zielgruppe ernst zu nehmen. Für die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist dieser Bereich nach den Forderungen des DBV mit der notwendigen finanziellen Förderung auszustatten.

Das Personenbeförderungsgesetz nennt in § 8 Absatz 3 Satz 3 den 1. Januar 2022 als Zieltermin, um die vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Seit über einem Jahr weisen der DBV und andere Fachverbände darauf hin, dass es nicht ausreicht, im Gesetz ein Datum zu nennen. Denn die Umsetzung, sowohl finanziell, baulich als auch personell, ist überhaupt nicht geregelt. Hier werden seit Jahren Kommunen und Verkehrsunternehmen durch die Bundesregierung und die Bundesländer aus Sicht des DBV alleine gelassen.

In der Koalitionsvereinbarung ist zum Thema Inklusion auf Seite 78 vereinbart: „Wir werden die Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes bis 2026 gänzlich abschaffen.“ Darauf verweist der DBV und stellt daz fest, dass dieser eine Satz das grundsätzliche Problem nicht löst sondern, sondern nur in die Zukunft schiebt. Die nicht geschaffene Barrierefreiheit zum 1. Januar 2022 ist in der jetzigen Rechtslage nicht durch Betroffene einklagbar. Daran wird sich auch mit dem neuen Ziel 2026 nichts ändern.

Hinzu kommt, dass der Bahn-Fernverkehr vom Personenbeförderungsgesetz gar nicht erfasst wird. Hier gibt es überhaupt keinen Zieltermin für die Umsetzung der Barrierefreiheit. Aktuell bestellt die Deutsche Bahn AG weiterhin Züge, die nicht barrierefrei zu nutzen sind.