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Greifswald (kobinet) Das Landessozialgericht (LSG) Hessen hat in einem Urteil vom August 2021 festgestellt, dass Versicherte im Einzelfall Anspruch auf eine elektrische Rollstuhlzughilfe mit Handkurbelunterstützung gegenüber ihrer Krankenkasse haben können. Darauf weist Henry Spradau hin, der den kobinet-nachrichten immer wieder Berichte über Entscheidungen der Sozialgeriche zur Veröffentlichung zur Verfügung stellt.










































