
Foto: privat
Berlin (kobinet) Der Anwalt Dr. Martin Theben ist immer wieder mit seiner rechtlichen Expertise zu Gast im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Berliner Abgeordnetenhauses. So war es auch am 15. Mai 2025, wo er seine Sicht der Dinge bezüglich des Umgangs mit der Finanzierung der Kosten für die Persönliche Assistenz schildern konnte. In Berlin wird derzeit der Tarifvertrag der behinderten Arbeitgeber*innen mit ver.di von der Verwaltung nicht vollständig anerkannt, was zur Folge hat, dass Assistent*innen, die bei behinderten Menschen im Arbeitgeber*innenmodell angestellt werden, wesentlich weniger verdienen als wenn sie bei einem Assistenzdienst angestellt sind. Für viele ist diese Regelungen völlig unverständlich und ein Angriff auf die Selbstbestimmung behinderter Menschen, so dass hierzu immer wieder lautstarke Proteste durchgeführt werden.










































