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Neue Broschüre: UN-Behindertenrechtskonvention in drei verschiedenen Versionen

Sharepic mit Hinweis auf neue Broschüre mit drei Versionen der UN-BRK
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Foto: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung

Berlin (kobinet) "Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht und eine zentrale Grundlage für Inklusionspolitik, Rechtspraxis und fachliche Arbeit. Entsprechend häufig wird sie in unterschiedlichen Zusammenhängen herangezogen, in denen es auf eine genaue Auslegung des Textes ankommt. Neben der offiziellen deutschen Übersetzung und der Version in Leichter Sprache gibt es nun eine Ausgabe für Fachleute. Sie richtet sich an Menschen, die regelmäßig mit der UN-BRK arbeiten und den Wortlaut im Detail betrachten möchten. Diese Version stellt verschiedene Fassungen direkt gegenüber. In der Publikation werden drei Versionen der UN-BRK Artikel für Artikel tabellarisch angeordnet: die amtliche deutsche Übersetzung, die Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. sowie das englische Original. Dadurch wird nachvollziehbar, wie einzelne Begriffe und Formulierungen übertragen wurden und wie sich unterschiedliche Übersetzungen voneinander unterscheiden." Darauf hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel in einem Facebook-Post hingewiesen.

Diese neue Ausgabe für Fachleute unterstützt nach Ansicht von Jürgen Dusel eine sorgfältige und differenzierte Auseinandersetzung mit dem Konventionstext. „Für unsere Arbeit ist sie eine wichtige Arbeitsgrundlage, um die UN-BRK in ihrer begrifflichen Genauigkeit zu nutzen und weiterzuvermitteln. Sie macht deutlich, welche Bedeutung Sprache für das Verständnis von Inklusion und Teilhabe hat und stärkt damit eine fachlich fundierte Umsetzung der Konvention“, betonte dieser auf Facebook.
Jürgen Dusel bedankt sich ausdrücklich beim NETZWERK ARTIKEL 3 für die Zurverfügungstellung der Schattenübersetzung. Die Gestaltung der neuen Broschüre zur UN-BRK stammt von Enno Hurlin aus Berlin