Berlin (kobinet)
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein wichtiges Gesetz.
Das ist ein Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Das kurze Wort dafür ist: UN-BRK.
Die UN-BRK gilt in Deutschland seit 2009.
Die UN-BRK ist wichtig für Menschen mit Behinderung.
Sie regelt die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Viele Fach-Leute arbeiten mit der UN-BRK.
Es gibt jetzt eine neue Version der UN-BRK.
Die neue Version ist für Fach-Leute.
Fach-Leute wissen viel über ein Thema.
Diese Fach-Leute arbeiten oft mit der UN-BRK.
Sie wollen den Text genau verstehen.
Die neue Broschüre zeigt 3 Versionen der UN-BRK.
Eine Broschüre ist ein kleines Heft.
In dem Heft sind Informationen und Bilder.
Die Versionen stehen in einer Tabelle neben-einander.
So kann man sie gut vergleichen.
Die erste Version ist die deutsche Übersetzung.
Du schreibst Wörter in einer anderen Sprache.
So verstehen mehr Menschen den Text.
Die zweite Version ist vom NETZWERK ARTIKEL 3.
Die dritte Version ist auf Englisch.
Man kann so sehen: Wie wurden Wörter übersetzt?
Wo gibt es Unterschiede?
Das hilft beim genauen Verstehen der UN-BRK.
Jürgen Dusel ist der Behinderten-Beauftragte.
Er arbeitet für die Bundes-Regierung.
Die Bundes-regierung besteht aus dem Bundes-kanzler und den Ministern.
Sie kümmern sich um die Politik.
Er hilft Menschen mit Behinderung.
Er hat auf Facebook über die Broschüre geschrieben.
Er findet die Broschüre sehr wichtig.
Er sagt: Die Broschüre hilft beim genauen Arbeiten.
Sie zeigt: Sprache ist wichtig für Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Sie können die Broschüre bestellen.
Den Link dafür finden Sie hier.
Jürgen Dusel bedankt sich beim NETZWERK ARTIKEL 3.
Das Netzwerk hat ihre Übersetzung gegeben.
Enno Hurlin aus Berlin hat die Broschüre gestaltet.

Foto: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung
Berlin (kobinet) "Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht und eine zentrale Grundlage für Inklusionspolitik, Rechtspraxis und fachliche Arbeit. Entsprechend häufig wird sie in unterschiedlichen Zusammenhängen herangezogen, in denen es auf eine genaue Auslegung des Textes ankommt. Neben der offiziellen deutschen Übersetzung und der Version in Leichter Sprache gibt es nun eine Ausgabe für Fachleute. Sie richtet sich an Menschen, die regelmäßig mit der UN-BRK arbeiten und den Wortlaut im Detail betrachten möchten. Diese Version stellt verschiedene Fassungen direkt gegenüber. In der Publikation werden drei Versionen der UN-BRK Artikel für Artikel tabellarisch angeordnet: die amtliche deutsche Übersetzung, die Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. sowie das englische Original. Dadurch wird nachvollziehbar, wie einzelne Begriffe und Formulierungen übertragen wurden und wie sich unterschiedliche Übersetzungen voneinander unterscheiden." Darauf hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel in einem Facebook-Post hingewiesen.

Foto: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung
Berlin (kobinet) "Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht und eine zentrale Grundlage für Inklusionspolitik, Rechtspraxis und fachliche Arbeit. Entsprechend häufig wird sie in unterschiedlichen Zusammenhängen herangezogen, in denen es auf eine genaue Auslegung des Textes ankommt. Neben der offiziellen deutschen Übersetzung und der Version in Leichter Sprache gibt es nun eine Ausgabe für Fachleute. Sie richtet sich an Menschen, die regelmäßig mit der UN-BRK arbeiten und den Wortlaut im Detail betrachten möchten. Diese Version stellt verschiedene Fassungen direkt gegenüber. In der Publikation werden drei Versionen der UN-BRK Artikel für Artikel tabellarisch angeordnet: die amtliche deutsche Übersetzung, die Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. sowie das englische Original. Dadurch wird nachvollziehbar, wie einzelne Begriffe und Formulierungen übertragen wurden und wie sich unterschiedliche Übersetzungen voneinander unterscheiden." Darauf hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel in einem Facebook-Post hingewiesen.




