DÜSSELDORF (kobinet)
Jedes Jahr müssen viele Familien eine Steuer-Erklärung machen.
Eine Steuer-Erklärung ist ein Formular.
Das Formular ist für das Finanz-Amt.
Das Finanz-Amt ist eine Behörde.
Die Behörde arbeitet für den Staat.
In dem Formular steht: So viel Geld habe ich verdient.
Und: So viel Steuern muss ich zahlen.
Steuern sind Geld für den Staat.
Alle Menschen geben einen Teil von ihrem Geld.
Der bvkm hat eine Hilfe gemacht.
bvkm ist kurz für: Bundes-Verband für körper-behinderte Menschen.
Und für mehr-fach-behinderte Menschen.
Die Hilfe ist ein Merk-Blatt.
Ein Merk-Blatt ist ein Info-Blatt.
Dort stehen wichtige Hinweise.
Das Merk-Blatt ist für Familien mit behinderten Kindern.
Es wird jedes Jahr neu gemacht.
Das Merk-Blatt hilft beim Ausfüllen.
Die Formulare sind für die Einkommens-Steuer-Erklärung 2025.
Die Einkommens-Steuer-Erklärung zeigt dein Geld.
Sie zeigt: So viel Geld habe ich verdient.
Das Merk-Blatt erklärt die Formulare Punkt für Punkt.
So kann man die Formulare leichter ausfüllen.
Im neuen Merk-Blatt stehen wichtige Änderungen.
Die Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2026.
Der Kinder-Frei-Betrag ist jetzt höher.
Ein Frei-Betrag ist Geld ohne Steuern.
Bis zu diesem Geld zahlst du keine Steuern.
Der Kinder-Frei-Betrag ist für Eltern.
Eltern mit Kindern zahlen dann weniger Steuern.
Er ist jetzt 6.828 Euro.
Auch die Pendler-Pauschale ist höher.
Die Pendler-Pauschale ist für den Weg zur Arbeit.
Pendler fahren jeden Tag zur Arbeit.
Dafür bekommen sie Geld vom Staat zurück.
Eine Pauschale ist ein fester Betrag.
Sie ist jetzt 38 Cent pro Kilo-Meter.
Das gilt ab dem ersten Kilo-Meter.
Das Merk-Blatt kann man kostenlos herunter-laden.
Man findet es im Internet.
Es ist auf der Internet-Seite vom bvkm.

Foto: Pixabay/geralt
DÜSSELDORF (kobinet) Eine Alle Jahre wieder steht in vielen Familien die Steuererklärung an. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Einkommensteuererklärung 2025. Es bietet daher schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen dieser Vordrucke. Die Neuauflage des bvkm-Ratgebers berücksichtigt steuerrechtliche Änderungen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind, darunter die Erhöhung des Kinderfreibetrages auf 6.828 Euro sowie die Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte. Das aktuelle Steuermerkblatt kann im Internet kostenfrei herunter geladen werden.

Foto: Pixabay/geralt
DÜSSELDORF (kobinet) Eine Alle Jahre wieder steht in vielen Familien die Steuererklärung an. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Einkommensteuererklärung 2025. Es bietet daher schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen dieser Vordrucke. Die Neuauflage des bvkm-Ratgebers berücksichtigt steuerrechtliche Änderungen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind, darunter die Erhöhung des Kinderfreibetrages auf 6.828 Euro sowie die Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte. Das aktuelle Steuermerkblatt kann im Internet kostenfrei herunter geladen werden.




