BERLIN (kobinet)
Der ABiD ist ein Verband für Menschen mit Behinderung in Deutschland.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Sie setzen sich für die gleichen Ziele ein.
Der ABiSA ist ein Verband für Menschen mit Behinderung in Sachsen-Anhalt.
Beide Verbände haben eine gemeinsame Erklärung geschrieben.
Eine Erklärung ist ein Text.
In dem Text steht die Meinung zu einem wichtigen Thema.
In der Erklärung steht:
Inklusive Bildung ist sehr wichtig.
Inklusiv bedeutet: Alle Menschen machen mit.
Niemand wird ausgeschlossen.
Inklusive Bildung bedeutet: Alle Kinder lernen zusammen.
Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung.
Das ist nicht nur ein Ziel.
Das ist eine Pflicht aus dem Gesetz.
In Sachsen-Anhalt gibt es ein Problem.
Der Bildungs-Minister ist von der CDU.
Der Bildungs-Minister ist ein wichtiger Politiker.
Er kümmert sich um Schulen und Universitäten.
Er will mehr Förder-Schulen haben.
Förder-Schulen sind nur für Kinder mit Behinderung.
Das ist gegen die inklusive Bildung.
Deutschland hat einen Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag heißt: UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag von vielen Ländern.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
In dem Vertrag steht:
Alle Kinder sollen zusammen lernen können.
Das steht in Artikel 24 von dem Vertrag.
Ein Artikel ist ein Abschnitt in einem Gesetz.
Jeder Artikel hat eine Nummer.
Auch das Grund-Gesetz sagt das.
Das Grund-Gesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland.
Darin stehen die wichtigsten Rechte für alle Menschen.
Im Grund-Gesetz steht in Artikel 3:
Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden.
Benachteiligt bedeutet: Schlechter behandelt werden.
Menschen mit Behinderung müssen die gleichen Chancen haben.
Die beiden Verbände sagen:
Kinder mit Behinderung nicht auf normale Schulen zu lassen ist Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Unfaire Behandlung.
Das ist gegen das Gesetz.
Auch die Bundes-Länder müssen sich an die Gesetze halten.
Deutschland hat 16 Teile.
Diese Teile heißen Bundes-Länder.
Die Schulen müssen für alle Kinder offen sein.
Zu wenig Geld ist keine Entschuldigung.
Menschen-Rechte sind wichtiger.
Menschen-Rechte sind Rechte für alle Menschen.
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Die Verbände fordern:
Die Politik muss inklusive Bildung ernst nehmen.
Es darf keine Extra-Schulen nur für Kinder mit Behinderung geben.
Alle Kinder sollen zusammen lernen können.

Foto: omp
BERLIN (kobinet) Der Allgemeine Behindertenverbandes in Deutschland (ABiD) und der Allgemeinen Behinderten Verbandes in Sachsen-Anhalt (ABiSA) erinnern in einer gemeinsamen Stellungnahme daran, dass inklusive Bildung nicht allein bildungspolitisches Ziel, sondern rechtlich verbindliche Verpflichtung ist. Zur Inklusion gehört auch das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. In Sachsen-Anhalt zeigt sich gerade, wie wenig politischen Rückhalt das Thema teils erfährt, wenn es um die praktische Umsetzung geht. In Sachsen-Anhalt will der CDU-Bildungsminister jetzt einen Fokus auf Förderschulen setzen.
Die beiden Verbände weisen in dem Zusammenhang darauf hin, dass mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention sich Deutschland insgesamt verpflichtet hat, ein inklusives Bildungssystem sicherzustellen (Art. 24 UN-BRK). Diese Verpflichtung wird durch das Grundgesetz gestützt: Nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Eine strukturelle Aussonderung von Kindern mit Behinderungen aus dem allgemeinen Schulsystem begründet nach Verständnis dieser beiden Verbände ein erhebliches Diskriminierungsrisiko und steht im Spannungsverhältnis zu diesem Benachteiligungsverbot. Auch die Länder sind aus Sicht des ABiD und des ABiSA an diese Maßstäbe gebunden. Landesrecht und Schulorganisation müssen völker- und verfassungsrechtskonform ausgelegt und angewendet werden. Fehlende Ressourcen oder bestehende Systemdefizite rechtfertigen keine Abweichung von Grund- und Menschenrechten.
Beide Behindertenverbände erwarten, dass staatliche Stellen ihre Verpflichtung zur schrittweisen Umsetzung inklusiver Bildung ernst nehmen und Entscheidungen vermeiden, die segregierende Strukturen verfestigen oder ausweiten.

Foto: omp
BERLIN (kobinet) Der Allgemeine Behindertenverbandes in Deutschland (ABiD) und der Allgemeinen Behinderten Verbandes in Sachsen-Anhalt (ABiSA) erinnern in einer gemeinsamen Stellungnahme daran, dass inklusive Bildung nicht allein bildungspolitisches Ziel, sondern rechtlich verbindliche Verpflichtung ist. Zur Inklusion gehört auch das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. In Sachsen-Anhalt zeigt sich gerade, wie wenig politischen Rückhalt das Thema teils erfährt, wenn es um die praktische Umsetzung geht. In Sachsen-Anhalt will der CDU-Bildungsminister jetzt einen Fokus auf Förderschulen setzen.
Die beiden Verbände weisen in dem Zusammenhang darauf hin, dass mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention sich Deutschland insgesamt verpflichtet hat, ein inklusives Bildungssystem sicherzustellen (Art. 24 UN-BRK). Diese Verpflichtung wird durch das Grundgesetz gestützt: Nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Eine strukturelle Aussonderung von Kindern mit Behinderungen aus dem allgemeinen Schulsystem begründet nach Verständnis dieser beiden Verbände ein erhebliches Diskriminierungsrisiko und steht im Spannungsverhältnis zu diesem Benachteiligungsverbot. Auch die Länder sind aus Sicht des ABiD und des ABiSA an diese Maßstäbe gebunden. Landesrecht und Schulorganisation müssen völker- und verfassungsrechtskonform ausgelegt und angewendet werden. Fehlende Ressourcen oder bestehende Systemdefizite rechtfertigen keine Abweichung von Grund- und Menschenrechten.
Beide Behindertenverbände erwarten, dass staatliche Stellen ihre Verpflichtung zur schrittweisen Umsetzung inklusiver Bildung ernst nehmen und Entscheidungen vermeiden, die segregierende Strukturen verfestigen oder ausweiten.




