Berlin (kobinet)
Die Bundes-Regierung hat noch keinen neuen Gesetzes-Entwurf gemacht.
Ein Gesetzes-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Es geht um das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung ist: BGG.
Der Entwurf soll das Gesetz besser machen.
Aber: Die Bundes-Regierung hat den Entwurf noch nicht fertig gemacht.
Deshalb konnte sie den Entwurf noch nicht vorlegen.
Vorlegen bedeutet: Etwas zeigen oder abgeben.
Trotzdem reden viele Menschen schon über das neue Gesetz.
Sie überlegen: Wird das Gesetz gut?
Eine wichtige Stelle hat dazu etwas geschrieben.
Die Stelle heißt: Monitoring-Stelle UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Eine Monitoring-Stelle prüft die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag von vielen Ländern.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Sie gehört zum Deutschen Institut für Menschen-Rechte.
Ende letzten Jahres hat die Monitoring-Stelle eine Stellung-Nahme geschrieben.
Eine Stellung-Nahme ist eine Meinung zu einem Thema.
Die Stellung-Nahme ist sehr ausführlich.
Ausführlich bedeutet: Etwas ist gründlich und sehr genau.
In der Stellung-Nahme stehen auch Vorschläge.
Die Vorschläge sollen das Gesetz besser machen.
Die Vorschläge orientieren sich an der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Orientieren bedeutet: Du findest deinen Weg.
Hier: Die Vorschläge folgen den Regeln der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Hier können Sie die Stellung-Nahme lesen:

Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet) Auch wenn es die Bundesregierung immer noch nicht geschafft hat, den Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) im Bundeskabinett zu verabschieden und in den Deutschen Bundestag einzubringen, finden schon viele Diskussionen über die mögliche Qualität einer solchen Gesetzesreform statt. Ende letzten Jahres hat die beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelte Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes veröffentlicht, die auch einige Vorschläge für entsprechende Regelungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention enthält.

Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet) Auch wenn es die Bundesregierung immer noch nicht geschafft hat, den Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) im Bundeskabinett zu verabschieden und in den Deutschen Bundestag einzubringen, finden schon viele Diskussionen über die mögliche Qualität einer solchen Gesetzesreform statt. Ende letzten Jahres hat die beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelte Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes veröffentlicht, die auch einige Vorschläge für entsprechende Regelungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention enthält.




