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Berlin (kobinet) „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Dieser Satz steht nunmehr seit 27 Jahren im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Am 15. November 1994 ist das nach der Wiedervereinigung Deutschlands geänderte Grundgesetz in Kraft getreten. Behinderte Menschen hatten zuvor mit vielfältigen Aktivitäten für die Aufnahme behinderter Menschen in das im Grundgesetz formulierte Benachteiligungsverbot gekämpft und setzen sich heute noch dafür ein, dass dieses verfassungsmäßig vereinbarte Recht auch entsprechend umgesetzt wird.











































