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Kein gleichberechtigter Zugang zur Justiz

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Foto: ht

BERLIN (kobinet) Menschen mit Behinderungen begegnen in Rechtsverfahren vielen Barrieren, die sie am gleichberechtigten Zugang zur Justiz hindern. Darauf verweist das Deutsche Institut für Menschenrechte. Dabei rügt das Institut die fehlende bauliche Barrierefreiheit von Gerichten und Polizeistationen sowie den Mangel an Informationen in barrierefreien Formaten oder bevormundende Einstellungen, welche die Fähigkeit von Menschen mit Behinderungen zur Teilnahme an der Rechtspflege in Frage stellen.

In dem Zusammenhang erinnert das Institut für Menschenrechte daran, dass die Vereinten Nationen im August 2020 „Internationale Grundsätze und Leitlinien für den Zugang von Menschen mit Behinderungen zur Justiz“ veröffentlicht hatten, die unter Leitung der UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erarbeitet wurden.

Darin werden die für den gleichberechtigten Zugang zur Justiz erforderlichen materiellen, verfahrensbezogenen, altersgemäßen und geschlechtergerechten Vorkehrungen sowie die entsprechenden Unterstützungsbedarfe erläutert.

Die Grundsätze und Leitlinien sollen Staaten und sonstige Akteure dabei unterstützen, die Justizsysteme so auszugestalten und weiterzuentwickeln, dass alle Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zur Justiz haben. Sie sind nun in deutscher Übersetzung erschienen. Die Monitoring-Stelle stellt ausgewählte Grundsätze in einer Information dar und nimmt dabei auch den deutschen Rechtskontext in den Blick.

Diese Grundsätze können über diesen Link in einer PDF-Version gelesen oder herunter geladen werden.