
Foto: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Lizenz Name: 03685, Illustrator Stefan Albers,
Berlin (kobinet) Die historisch gewachsene Sprache der Ämter. Behörden, Anwälte und Gerichte mit all ihren Texten, Briefen und vielen Formularen ist eher selten die Sprache der Menschen hier. Diese Sprache diskriminiert Analphabeten, Migranten, Lernbehinderte, Bildungsschwache und andere. Webseiten müssen nun auch zum Teil in Leichter Sprache vorhanden sein. Von allem gibt es zu wenig. Oft herrscht in den Amtsstuben Unkenntnis zur rechtssicheren und gelungenen Umsetzung Leichter Sprache. Das muss sich ändern.
Diese Einsicht und die weltweite Forderung der Gleichstellung (UN-BRK) ließen in Europa und Deutschland Gesetze entstehen, die veranlassen, alle Menschen sollen verstehen, wenn öffentliche Einrichtungen mit ihnen direkt oder online kommunizieren.
Dazu gehören diese Dokumente:
- UN-BRK https://www.behindertenrechtskonvention.info/
- WCAG 2+ und 3 https://www.w3.org/TR/wcag-3.0/
- EU https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Themen/EU-Webseitenrichtlinie/Vorgaben-EU/vorgaben-eu_node.html, EN 301549 https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/03.02.01_60/en_301549v030201p.pdf siehe auch https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/neue-version-der-en-301-549.html
- BITV Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung BITV 2.0 https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html
- BGG Bundesgleichstellungsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/bgleig_2015/index.html
Nun muss das umgesetzt werden, in Deutschland sind das geltende Gesetze. Die Menschen haben das Recht auf verständliche und wahrnehmbare Kommunikation.
Inzwischen gibt es Ansätze und Versuche zur Umsetzung.
Ich möchte die Tandem-Beratung für öffentliche Einrichtungen herausheben. Diese erscheint mir Erfolg versprechend, wenn nicht wegen Kompetenzgerangel und mangelnder Anbindung an die bestehenden Strukturen die Sache scheitert.
Warum kann die Tandem-Beratung helfen, schriftliche und mündliche Sprache allen Menschen zugänglich zu machen?
Eine (mehr oder weniger private Initiative) ehrenamtliche Initiative ließ die Tandem-Beratung für öffentliche Einrichtungen entstehen (auch andere können sie nutzen). Der Kern ist, öffentliche Stellen bei der Bewusstseinsbildung der in den Ämtern arbeitenden Menschen so zu entwickeln, deren Fähigkeiten so zu schulen, dass Leichte Sprache zur selbstverständlichsten Sache in der Kommunikation wird. Durch Haltung wird Leichte Sprache gegenwärtig. Es wäre wunderbar. Jeder Prozess im Amt wird nicht ohne Einbeziehung Leichter Sprache gedacht und begleitet und Webinhalte stehen in Leichter Sprache zur Verfügung.
Wie soll das praktisch aussehen?
Menschen, die etwas davon verstehen (Übersetzer, Prüfer Leichte Sprache) beraten bundesweit und regional öffentliche Einrichtungen durch mindestens jeweils 2 Personen (Tandem-Paar). Eine Person ist Nutzer der Leichten Sprache kognitiv Behindert. Die andere zweite Person beherrscht die Leichte Sprache als zertifizierter Übersetzer, kennt sich in der Rechtssetzung und in digitalen Vorausgaben aus und ist die Schnittstelle zwischen den zwei Sprachwelten. So entsteht eine Beratung aus zwei Ansichten in einer gemeinsamen Sache. Durch das Beispiel einer realen bedürftigen, behinderten Person wird Bewusstsein entstehen. Durch das Tandem entsteht Informiertheit und Rechtssicherheit. Beiden steht eine feste Anstellung in den Strukturen öffentlicher Einrichtungen zu. Und wieder wird eine behinderte Person in den ersten Arbeitsmarkt integriert, zahlt Steuern, statt Sozialleistungen zu erhalten.
Die erste Tandem-Beratung gibt es als ehrenamtliches Angebot schon. Sie ist ein gelungenes Praxisbeispiel wie die Umsetzung konkret aussehen könnte. Die erste Tandem-Beratung (https://www.bfit-bund.de/DE/Beratung/Tandem-Beratung-Leichte-Sprache/tandem-beratung-leichte-sprache_node.html) betreiben Frau Janina Spang, Prüferin für Leichte Sprache am PC (Peer), und Frau Dr. Stefanie Koehler, Expertin für Leichte Sprache in digitalen Anwendungen, zertifizierte Übersetzerin. Die Tandem-Beratung berät bundesweit. Kommt die Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes hinzu, ist dies nicht mehr zu schaffen.
Bisher war die erste Tandem-Beratung der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund https://www.bfit-bund.de) zugeordnet. Die Tandem-Beratung schließt hier eine Lücke in der Beratungsexpertise. Zukünftig sollten Tandem-Beratungen an Landesüberwachungsstellen und zur Marktüberwachung bei der Umsetzung Leichter Sprache für Produkte und Dienstleistungen der Privatwirtschaft eingesetzt werden (Zum Beispiel Beipackzettel für Medikamente, Bankautomaten).
In den Ländern bestehen Landesüberwachungsstellen (Liste https://www.bfit-bund.de/DE/Kontakt/Ueberwachungsstellen-der-Laender/ueberwachungsstelle_laender_node.html), die an dem Bundesbeispiel anknüpfen können.
BFIT-Bund ist eine Einrichtung der Knappschaft Bahn See (KBS). BFIT-Bund untersteht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Für den Fortbestand der Tandem-Beratung ist eine klare strukturelle und finanzielle Zuordnung erforderlich, zwingend. Den Gedanken der Tandem-Berater unterstützen zahlreiche Vertreter verschiedener öffentlicher Einrichtungen. Verschiedene Gremien beschäftigen sich damit. Nun braucht es den symbolischen Ruck und den politischen Willen, dass Amtsstuben darum wissen und Leichte Sprache anwenden können.