
Foto: Wilfried Oellers
Berlin (kobinet) Während der exkludierende Charakter von Werkstätten für behinderte Menschen im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention immer wieder kritisiert wird, betrachtet Wilfried Oellers diese als Teil einer inklusiven Arbeitsmarktpolitik. "Für die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag sind Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ein fester Bestandteil einer inklusiven Arbeitsmarktpolitik", betonte der CDU-Abgeordnete, der in der letzten Legislaturperiode die Funktion des Behindertenbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausübte im Interview mit Ottmar Miles-Paul von den kobinet-nachrichten, bei dem es u.a. auch um die Einbeziehung von Werkstätten in Sachen Gewaltschutz ging.
kobinet-nachrichten: Herzlichen Glüchwunsch zur Wiederwahl als Abgeordneter des Deutschen Bundestages Was haben Sie sich persönlich für die neue Legislaturperiode vorgenommen?
Wilfried Oellers: Ganz einfach: Ich möchte das große Vertrauen, das mir die Menschen bei der Wahl geschenkt haben, rechtfertigen, jederzeit für sie ansprechbar sein und vollen Einsatz bringen. Das gilt für die Arbeit im Wahlkreis wie für die Arbeit in Berlin. Hier würde ich gerne soweit möglich weiterhin einen Schwerpunkt in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik setzen. Ich bin jetzt seit zwei Wahlperioden im Deutschen Bundestag und habe gelernt: Man braucht für vieles einen langen Atem. Hierzu möchte ich ein Beispiel nennen, was auch mit Behindertenpolitik zu tun hat. Am Bahnhof des Ortes Baal in meinem Wahlkreis konnte nach langem Vorlauf endlich der Fahrstuhl in Betrieb genommen werden. Damit sind nun alle Bahnhöfe im Kreis Heinsberg auf der Strecke von Mönchengladbach nach Aachen barrierefrei für die Fahrgäste nutzbar. Als Behindertenbeauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war mir dieses Thema und die Umsetzung des Gesamtprojekts ein außerordentlich wichtiges Anliegen. Die Funktionsfähigkeit des Aufzugs habe ich daher selbst bereits getestet. Als Behindertenbeauftragter unserer Fraktion wurde ich von den Bürgerinnen und Bürger oft auf dieses Thema und deren Umsetzung angesprochen. Viele Menschen, auch ohne Behinderung, schilderten mir, wie beschwerlich gerade der Treppenaufgang aufgrund seiner Länge ist. Aber auch als Vater weiß ich, wie beschwerlich eine Treppe sein kann, wenn man sie mit dem Kinderwagen hinauf oder hinab geht. Man sieht daher, dass Barrierefreiheit nicht nur Menschen mit Behinderung zu Gute kommt, sondern auch Menschen ohne Behinderung. Barrierefreiheit ist daher ein ganz wesentlicher Aspekt für gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen egal welcher Altersgruppe. Ein großer Ansporn für mich, bei dem Thema insgesamt, gerade was den Bahnverkehr angeht, am Ball zu bleiben!
kobinet-nachrichten: Welche behindertenpolitischen Herausforderungen sehen Sie für die kommenden vier Jahre?
Wilfried Oellers: Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen möglichst auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gehört zu den wichtigsten teilhabepolitischen Anliegen unserer Fraktion und auch von mir persönlich. Leider ist es so, dass die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen – auch bei hoher Qualifikation – immer noch weit höher liegt als bei nichtbehinderten Menschen. Wir müssen daher bei Unternehmen noch viel stärker Hemmschwellen abbauen. Daher habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, in dem Ende der abgelaufenen Wahlperiode verabschiedeten Teilhabestärkungsgesetz eine Beratungs- und Lotsenstelle zu verankern, die Betriebe, die schwerbehinderte Menschen einstellen wollen oder beschäftigen, über die große Palette an Fördermöglichkeiten informiert und bei der Antragstellung unterstützt. Nun geht es darum, diese auch flächendeckend an den Start zu bringen, bei den Integrationsfachdiensten, aber auch bei Beratungsnetzwerken, die die Sprache der Unternehmen sprechen. Hierzu möchte ich auch die Expertise der Unternehmen nutzen. In meiner Heimat NRW gibt es zum Beispiel ein inklusives Unternehmensnetzwerk, das Ideen entwickelt hat, wie man die Arbeit der Beratungsstellen durch zusätzliche Coaching-Angebote in Unternehmen flankieren kann. Solche Ideen möchte ich gerne unterstützen, indem sie z.B. Teil eines Modellprojektes werden könnten.
Wir müssen aber auch Angebote für die Menschen bereit halten, die in absehbarer Zeit den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt nicht schaffen werden. Daher sind für uns als Unionsfraktion Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation fester Bestandteil einer inklusiven Arbeitsmarktpolitik. Auch diese Einrichtungen, vor allem aber die Menschen, die dort arbeiten oder eine Ausbildung machen, unterstütze ich. So sind die rund 900 Inklusionsunternehmen in Deutschland eine wichtige Brücke für Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt. Mein Ziel ist es, die Zahl dieser Unternehmen in dieser Wahlperiode deutlich zu erhöhen. Auch nach der Corona-Pandemie benötigen Inklusionsunternehmen eine sichere finanzielle Basis, zum Beispiel über eine zusätzliche Unterstützung aus der Ausgleichsabgabe. Zusätzlich möchte ich endlich Rechtssicherheit schaffen für die umsatzsteuerrechtliche Privilegierung für Inklusionsbetriebe und andere Zweckbetriebe.
Mit Blick auf die Werkstattbeschäftigten, die zum Teil wegen der Corona-Pandemie empfindliche Lohneinbußen erleiden mussten, setze ich mich bekanntermaßen für eine Neugestaltung des Entgeltsystems ein, das transparent und nachvollziehbar ist, mit dem Werkstattbeschäftigte motiviert und gefördert werden und die wirtschaftliche Existenz von Werkstätten gesichert wird. Hierzu sollte statt des Grundlohns das Arbeitsförderungsgeld an das Ausbildungsgeld gekoppelt und die derzeitige Deckelung des AföG in Höhe von 351 Euro aufgehoben werden. Insgesamt gilt es aber hier, die Diskussion auch auf der Basis des gerade vorgelegten Zwischenberichts des BMAS zum Forschungsvorhaben Werkstattentgelt weiter zu führen, dass wir hier zum Ende der Wahlperiode eine Lösung möglichst auch schon im Gesetz stehen haben.
Weiterhin möchte ich vorhandene Instrumente wie das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung auch in der praktischen Umsetzung stärken und schlichtweg bekannter machen. Daher sollten wir das Budget für Ausbildung auch für einen größeren Kreis an Berechtigten öffnen. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz haben wir es bereits auf Beschäftigte im Arbeitsbereich einer WfbM erweitert. Zukünftig sollten alle Jugendlichen mit Reha-Status, also auch in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Zugang zum Budget für Ausbildung haben. Im Bereich der Ausbildung brauchen wir auch noch mehr barrierefreie digitale Angebote. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig diese Angebote sind, und Einrichtungen wie die BBWs und BFWs haben hier Corona als Katalysator genutzt. Seitens der Politik müssen wir diese Prozesse unterstützen. Daher setze ich mich für einen „inklusiven Digitalpakt für berufliche Bildung“ ein – ein bundesweites barrierefreies Förderprogramm zum Aufbau digitaler Kompetenzen in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten. Für Teilnehmende und Mitarbeiter. Für die nötige Infrastruktur. Gemeinsam entwickelt und erprobt mit Menschen mit Behinderungen.
Ein weiterer Schwerpunkt wird auch in der kommenden Wahlperiode das schon von mir erwähnte Thema Barrierefreiheit sein. Eines der wichtigen Projekte in diesem Bereich ist die Evaluation und Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Zum Ende dieser Wahlperiode haben wir das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beschlossen. Erstmals wird es nun im Rahmen einer europaweiten Angleichung umfassende Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen geben, vor allem im digitalen Bereich. Auch wenn die Vorgaben des Gesetzes grundsätzlich erst bis 2025 umzusetzen sind, geht es nun darum, vor allem bei der Wirtschaft dafür zu werben, sich ggf. auch schon früher auf die neuen Anforderungen einzurichten. Als CDU/CSU-Fraktion ist es uns wichtig, die Barrierefreiheit und mit ihr den inklusiven Sozialraum aber auch insgesamt voranbringen. Daher haben wir mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in einen Entschließungsantrag die Erwartung an die Bundesregierung formuliert, das von der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ empfohlene Bundesprogramm Barrierefreiheit mit Blick auf das bauliche Umfeld auch im privatwirtschaftlichen Bestand umzusetzen und in diesem Rahmen auch auf die Länder einzuwirken. Dieses Programm muss jetzt auch kommen. Auch muss das Thema Barrierefreiheit bei der Aus- und Weiterbildung in Fachberufen wie z.B. Architekten oder Ingenieuren, bei der Produkt- und Dienstleistungsentwicklung und in Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung fest verankert werden. Was wir noch stark verbessern müssen, ist die Barrierefreiheit des Gesundheitswesens, z.B. über spezielle KfW-Fördermittel für den barrierefreien Umbau. Auch im Bereich barrierefreier Wohnungsbau muss sich mehr tun. Deshalb möchten wir als CDU und CSU die dafür erforderlichen Investitionen in den altersgerechten und barrierefreien Umbau – insbesondere über KfW-Programme – unterstützen. Auch sollte geprüft werden, wie die Landesbauordnungen an der ein oder anderen Stelle noch verbindlicher gestaltet werden können.
Und auch im Bereich der barrierefreien Mobilität müssen wir weiter vorankommen. Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes haben wir in dieser Wahlperiode wichtige Weichen gestellt. Aber ein Thema, was mir hier z.B. auf den Nägeln brennt, ist der barrierefreie Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Das Gleiche gilt für die Verbesserung des barrierefreien Katastrophenschutzes. Weiterhin endet in der kommenden Wahlperiode das Projekt der Umsetzungsbegleitung zum Bundesteilhabegesetz. Daraus werden Schlüsse zu ziehen sein, was mögliche gesetzgeberische Anpassungsbedarfe, aber auch Verbesserungspotentiale bei der Umsetzung z.B. des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens und auch die Ausgestaltung der Rahmenverträge auf der Ebene der Bundesländer anbetrifft.
Sie sehen schon am Umfang meiner Antwort: Es gibt viel zu tun. Und damit habe ich nur die aus meiner Sicht besonders in Auge springenden Herausforderungen beschrieben.
kobinet-nachrichten: Werden Sie weiterhin Behindertenbeauftragter der CDU/CSU Bundestagsfraktion sein?
Wilfried Oellers: Die Wiederwahl in den Deutschen Bundestag gibt mir die Möglichkeit, mich weiterhin im Deutschen Bundestag für Menschen mit Beeinträchtigung einzusetzen. In den letzten vier Jahren durfte ich die Funktion als Behindertenbeauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wahrnehmen. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich auch weiterhin diese Funktion in unserer Fraktion wahrnehmen dürfte. Diese Frage ist aber noch nicht abschließend geklärt und wird wahrscheinlich in den nächsten Wochen und Monaten entschieden werden. Unabhängig davon, ob ich weiterhin Behindertenbeauftragter der CDU/CSU-Bundestagstagsfraktion sein darf, werde ich mich für die Situation und die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzen. Daher freue ich mich bereits jetzt auf einen weiteren Austausch mit Ihnen und allen anderen Interessenvertretern im Bereich der Behindertenpolitik.
kobinet-nachrichten: Wenn Sie drei Wünsche frei hätten, welche wären dies für die Behindertenpolitik?
Wilfried Oellers: Erstens: Ich wünsche mir, dass Behindertenpolitik noch mehr im Sinne des „Disability Mainstreamings“ wahrnehmbar wird als übergreifende Angelegenheit, die alle Politik- und Lebensbereiche betrifft und so auch von Fachpolitikern und Ministerialbeamten egal aus welchem Politikbereich stets selbstverständlich mitgedacht wird. Ja, eigentlich sollte dies seit Inkrafttreten der UN-BRK längst Anspruch sein, aber hier gibt es immer noch Potential nach oben.
Zweitens: Ich habe großen Respekt vor dem Engagement der Selbstvertretungsorganisationen. Aber: Partizipation im Sinne der UN-BRK heißt auch, dass Menschen mit Behinderungen als aktive Akteure in die Politik gehen, um dort ihre Belange aktiv mitzugestalten! Um dies zu ermöglichen, wünsche ich mir zum Beispiel, dass wir als CDU im Regelfall alle unsere Veranstaltungen barrierefrei anbieten, insbesondere Nominierungsveranstaltungen für Landtags-, Bundestags- und Europa-Wahlen sowie Kreis-, Landes- und Bundesparteitage.
Drittens: Man darf ja einmal träumen: Wir haben seit einigen Wochen mittlerweile 40 DAX-Unternehmen. Ich würde mir wünschen, dass zum Ende dieser Wahlperiode wenigstens eines dieser Unternehmen eine Vorstandschefin oder einen Vorstandschef mit einer (sichtbaren) Behinderung hat, um auch auf diesem Wege deutlich zu machen: Inklusion in der Wirtschaft ist etwas Selbstverständliches.
kobinet-nachrichten: Das Thema Gewaltschutz beschäftigt ja viele behinderte Menschen. In Nordrhein-Westfalen steht hierzu derzeit ein Gesetzentwurf zur Debatte, der auch den Schutz behinderter Menschen vor Gewalt in Werkstätten für behinderte Menschen verbessern will. Was halten Sie davon und was ist Ihnen beim Thema Gewaltschutz besonders wichtig?
Wilfried Oellers: Das Thema Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen ist in der Tat ein sehr wichtiges Thema. Deshalb haben wir als Bundesgesetzgeber mit dem Teilhabestärkungsgesetz die Träger von Reha- und Teilhabeleistungen dazu verpflichtet, Gewaltschutzkonzepte mit konkreten Maßnahmen wie z.B. Aufklärungs- und Präventionsan-geboten und Beschwerdestellen zu entwickeln. Deswegen finde ich es zunächst einmal sehr richtig, wenn hierzu auch in den Ländern wie NRW weiter – auch gesetzgeberische – Aktivitäten stattfinden, die dieses Ziel unterstützen. Und ich begrüße im Grundsatz das geplante Änderungsgesetz zum Wohn- und Teilhabegesetz, das durch die NRW-Landesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebracht wurde, und mit dem die Prüfrechte der Leistungsträger im Bereich Gewaltschutz verbessert werden sollen. Andererseits hat sich auch schon viel getan – so sind z.B. in NRW die Rahmenvereinbarungen zum Gewaltschutz weiterentwickelt worden und bereits von 75 % aller Werkstätten und auch Werkstatträten in NRW unterschrieben worden. Daher finde ich es wichtig, die staatlichen Prüfkompetenzen einerseits weiterzuentwickeln, aber auch ein Stück weit Vertrauen in die Kompetenz der Leistungsträger zu haben, Gewaltschutzkonzepte, Interventions- und Präventionsstrategien gemeinsam mit Werkstatträten und Frauenbeauftragten zu erarbeiten. Hierzu befinde ich mich auch im Austausch mit NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann.
kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.
Herr Oellers und sein Parteikollege, Herr Weis, haben sich doch in einigen Beiträgen schon längst „geoutet“ und wer die dazu bestehenden Interviews, auch auf Youtube, kennt der sollte verstanden haben, dass Oellers weit weg von dem ist, was eigentlich notwendig ist.
NAch 16 Jahren Bundesregierung, hätte die Union die Chance gehabt, die UN-BRK vollumfänglich umzusetzen. Hat sie aber nicht und alleine das spricht für sich.
Das Kobinet so etwas überhaut publiziert …..
Es ist einfach nicht zu fassen: Herr Oellers verkennt die Realität völlig oder will sie einfach nicht wahrhaben: Werkstätte für Menschen mit Behinderung sind und bleiben exkludierene und menschenrechtswidrige Sonderwelten!
Solange sehr viele Gesetze nichts verpflichtend sind und nur Angebote angeboten werden, wird sich im wesentlichen NICHTS ändern!. Somit bleibt es im ganzen alles beim alten!. Dass alles hat mit Inklusion nichts zu tun.
Da hilft nur Klage bis zum EGMR – Macht nur keiner und daher ändert sich nix.
Ist nur nicht hinreichend bekannt: der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Beschäftigten in „Werkstätten“ und ähnlichen Einrichtungen schon 2015 bestätigt, dass sie Arbeitnehmer˽innen sind. Das EuGH-Urteil (Rechtssache C‑316/13) ist hier im Internet zu finden. Seitdem ist die Frage höchstrichterlich beantwortet, ob „Werkstatt“-Beschäftigte Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben: Ja, als Arbeitnehmer˽innen haben sie diesen Anspruch!
Das Urteil bezieht sich auf Frankreich. Frankreich ist nicht Deutschland, denn das EU-Recht gibt den EU-Staaten eine gewisse Autonomie und besagt NICHT, dass Urteile EU-weit angewendet werden müssen, wenn es sich nicht um Grundsatzurteile handelt. Das Urteil ist aber kein Grundsatzurteil.
Das bedeutet: Genau dieses Recht müsste in Deutschland, mit Bezug auf das Urteil, komplett neu eingeklagt werden. Erst wenn dann solche Klagen erfolgreich sind, können auch die Folgerechte eingefordert werden.
Leider fühlt sich niemand dazu berufen bis zur letzten Instanz zu klagen und daher wird sich auch nichts ändern.
Es sind eben nicht die Worte, sondern seine Taten, die einen Menschen ausmachen.
FALSCH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist gemeinsamer Gerichtshof und höchstes Gericht der Europäischen Union. Seine Urteile sind für alle Gerichte und alle Bürger in der EU bindend. Nationale Gesetze und Gerichtsurteile müssen der Rechtsprechung des EuGH angepasst werden. Quelle: https://www.eu-info.de/europa/europaische-institutionen/Europaeischer-Gerichtshof/