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BAGüS-Positionen: Inklusion bleibt zentrales Thema

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Foto: BAGüS

Münster (kobinet) Inklusion von Menschen mit Behinderungen bleibt nach Ansicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) ein zentrales politische Ziel. Darauf weist die BAGüS in ihren Positionen mit Vorschlägen für den Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages hin. Die BAGüS krítisiert darin, dass das Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen an keiner Stelle in der Gliederung der Arbeitsgruppen für die aktuellen Koalitionsverhandlungen auftaucht. Dies sei einerseits bedenklich und andererseits richtig, weil das Thema in vielen Arbeitsgruppen eine Rolle spielt. Die BAGüS erwartet daher, dass sich das dann im Text der Koalitionsvereinbarung wiederfinde.

Für den Bereich Moderner Staat und Demokratie schlägt die BAGüS beispielsweise folgendes vor:

„Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist in jedem Politikbereich mit zu denken („Disability Mainstreaming“). Ein Staat, der entbürokratisiert und digitalisiert darf nicht gleichzeitig die Zugangswege für Menschen mit Behinderungen verschlechtern. Ein barrierefreier Zugang zur digitalen Welt ist essentiell für die Inklusion. Dies ist im Konkreten häufig mit großen Schwierigkeiten verbunden, weil die kommunikativen Anforderungen dieses Personenkreises sehr differenziert und vielfältig sind. Ein Staat, der das Leben einfacher machen will, muss aber für diesen Personenkreis besonders vorausschauend und gründlich planen. Ein Staat der agiler und digitaler wird, darf sich nicht zulasten von Menschen mit Beeinträchtigungen entwickeln.“

Unter der Überschrift „Klimaschutz durch Inklusion beim Wohnen“ führt die BAGüS aus:

„Der Wohnungsbau für Menschen mit Behinderungen muss klimaneutral erfolgen. Noch immer wird diesen Menschen zum Teil zugemutet in Großeinrichtungen zu leben, die energietechnisch den Stand der Kaiserzeit kaum verlassen haben. Deren Umbau in ein inklusives und vor allem ortsnahes und zentrales Wohnangebot bedarf sowohl aus fachpolitischen wie aus klimapolitischen Gründen eines deutlichen Schubes. Das ist allerdings nicht nur eine finanzielle Herausforderung. Auch die Bauordnung und die mancherorts skeptische Haltung der Nachbarschaften stellen in der Praxis große Hürden dar. Rund 200.000 leistungsberechtigte Personen in der Eingliederungshilfe leben in stationären Einrichtungen (Stand 20191), nach der aktuellen Terminologie also in ‚besonderen Wohnformen‘. Eine erhebliche Anzahl von Liegenschaften unterschiedlicher Größe, Lage, Alter und Beschaffenheit werden hierfür vorgehalten. Hier besteht ein erhebliches Potential zur Energieeffizienz und Umstellung auf erneuerbare Energien durch Solarthermie und Photovoltaik.“

Interessant sind auch die Ausführungen der BAGüS zum Thema Werkstätten für behinderte Menschen mit der Überschrift „Entgelte in Werkstätten gerechter gestalten“:

„In die politische Diskussion geraten ist das Thema ‚Entgelte in Werkstätten‘. Es findet sich zwar nicht im Sondierungspapier, sollte aber dringend bearbeitet werden. Die Menschen mit Behinderungen, die eine Werkstatt besuchen, haben zu Recht das Gefühl, dass das Ergebnis ihrer Arbeit nicht im genügenden Umfang zu einer Entlohnung führt. Gerecht wäre es, hier schärfere Regeln für die Werkstattträger zu schaffen, die auch prüfbar sind. Verbessert werden könnte die Anrechnung des Werkstattentgeltes bei den Sozialleistungen. Es macht aber keinen Sinn über staatliche Mittel einen Mindestlohn zu zahlen, da damit jeglicher Anreiz entfällt, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Die häufig gehörte Behauptung, dass dies ohnehin kaum Menschen gelingt, die bereits in einer Werkstatt arbeiten, trifft nicht zu. Bei einer aktiven Politik zugunsten des allgemeinen Arbeitsmarktes wäre das politische Ziel zu erreichen, 30 % der Zugänge im Jahr statt in die Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Dieses politische Ziel sollte durch ein finanzielles Anreizprogramm des Bundes unterstützt werden.“

Link zu den Positionen der BAGüS für einen Koalitionsvertrag