
Foto: ISL
Berlin (kobinet) Am Freitag, den 19. November, hat das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) diskutiert und entschieden, wie es in Zukunft mit der Außerklinischen Intensivpflege im Rahmen des Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetzes (IPReG) weitergehen wird und die Richtlinie zur Außerklinischen Intensivpflege beschlossen. Vorausgegangen sind einige Monate voller Diskussionen, langer AG-Sitzungen und Abstimmungen, an denen auch Behindertenverbände und Selbstvertretungsorganisationen als Patientenvertreter*innen mitgemischt haben. Auch für diese waren die Diskussion um die Außerklinischen Intensivpflege und das IPReG eine Gradwanderung, wie es in einer Presseinformation der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) heißt.











































