
Foto: Deutscher Gehörlosen-Bund
BERLIN (kobinet) Viele Gehörlose wollen für das Europäische Parlament, den Bundestag, den Landtag oder die Kommunalvertretungen kandidieren. Das ist für viele derzeit aber nicht möglich oder sehr schwierig. Aus der Sicht des Deutschen Gehörlosen-Bundes ist die politische Teilhabe für Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen immer noch stark erschwert. Die kommunikativen Barrieren sind nach wie vor vorhanden. Auf dieser Grundlage fordert der Deutsche Gehörlosenbund von der Politik, das entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention zu verändern.
Vor zehn Jahren wurde Martin Zierold in die Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Mitte gewählt. Er war der erste deutsche gehörlose Parlamentarier, aber er gab auf beziehungsweise er zog sich zurück, weil keine Kommunikationsassistenz beziehungsweise keine Gebärdensprachdolmetscher vom Berliner Senat für Kontakte mit den Bürgern oder für Bürgersprechstunden gewährleistet wurde.
Heike Heubach kandidierte im Wahlkreis Augsburger Land für die SPD zur Bundestagswahl 2021. Es dauerte ein Jahr, bis die Dolmetscherkostenübernahme für den Bundestagswahlkampf über die Eingliederungshilfe vom Bezirk Schwaben genehmigt wurde.
Vom 19. bis zum 30. Oktober 2021 befand sich Steffen Helbing vor dem Kanzleramt im Hungerstreik. Er forderte eine umfassende politische Teilhabe von Gehörlosen. Diese ist von der UN-Behindertenrechtskonvention eigentlich schon längst vorgeschrieben, aber immer noch nicht umgesetzt. „Ich trete in den Hungerstreik, weil ich müde geworden bin. Seit über 16 Jahren bin ich ehrenamtlich aktiv, sowohl politisch als auch privat. Doch geändert hat sich nicht viel. Die Teilhabe von gehörlosen Menschen am gesellschaftlichen Leben ist weiterhin stark eingeschränkt.“ Dies schrieb Steffen Helbing in einem Manifest, das er allen Interessierten aushändigte.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund und seine Mitgliedsverbände formulierten auf ihrer Mitgliederversammlung in Kiel gemeinsam die folgenden Forderungen gegenüber einer künftigen Bundesregierung:
- die politische Teilhabe von Gehörlosen auf Augenhöhe mit allen anderen Bürger/-innen,
- die Änderung des § 78 Absatz 1 und 5 SGB IX,
- die Streichung der Formulierung „aus besonderem Anlass“ in § 82 SGB IX bei den „Leistungen zur Förderung der Verständigung“ und
- die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensabhängigkeit von Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Wegfall der Einkommens- und Vermögensgrenzen)
Diesen Forderungen hat die Mitgliederversammlung des Deutschen Gehörlosen-Bundes vom 29.–30. Oktober 2021 in Kiel zugestimmt.