
Foto: ABiD – Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland
BERLIN (kobinet) Zahlreichen Neuerungen im Schwerbehindertenrecht, welche bereits seit dem 1. Januar 2021 gelten, werden bislang oftmals nicht in Anspruch genommen werden. Darauf verweist der Sozialberater des Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD).










































