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Berlin (kobinet) Derzeit erreichen die Sozialberatung des ABiD pro Woche rund fünf Nachrichten von ukrainischen Flüchtlingen, die sich per Mail informieren lassen möchten. Wie der Leiter des ehrenamtlichen Angebots des Allgemeinen Behindertenverbands in Deutschland (ABiD), Dennis Riehle, in einer aktuellen Aussendung berichtet, drehe es sich dabei vor allem um Fragen über den Anspruch auf Leistungen: „Letztendlich herrscht auch bei den Behörden weiterhin ein gewisses Chaos, weil niemand so genau weiß, welcher Träger für die finanzielle Unterstützung von Geflüchteten aus dem Kriegsgebiet zuständig ist. Durch die Übernahme des angesprochenen Personenkreises aus dem Geltungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes in das Sozialgesetzbuch II – also in die sogenannten Hartz IV-Leistungen – ändert sich normalerweise auch der Ansprechpartner von den Kreis- und Stadtverwaltungen zu den Jobcentern“.











































