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Gesetz über einen Pflegebonus nicht weitreichend genug

Jens Beeck
Jens Beeck
Foto: Jens Beeck

Berlin (kobinet) "Dem Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen stimme ich zu, aber ich halte ihn persönlich für nicht weitreichend genug", dies teilte der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Jens Beeck in einer persönlichen Erklärung zur Abstimmung am 19. Mai über das Gesetz mit.

„In der Corona-Pandemie standen und stehen die Beschäftigten des Gesundheitswesens und in der Pflege unter einer großen Belastung. Für die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Krankenhäu-ser und insbesondere der Intensivstationen gebührt allen Beschäftigten unser aller Dank. Auch die Beschäftigten in den Altenpflegeeinrichtungen gemäß SGB XI haben erheblich dazu beigetragen, die Infektionsgefahr einzudämmen und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner trotz der Besuchseinschränkungen und anderer Belastungen zu bewahren. Mit dem Pflegebonusgesetz erhalten diese Beschäftigten eine ihnen zustehende finanzielle Anerkennung. Dennoch bleiben in dem aktuellen Gesetz andere Beschäftigtengruppen unberücksichtigt, die auch einen großen Anteil an der Bewältigung der Pandemie getragen hatten und haben. Gerade die Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX haben von Beginn der Pandemie an mit enormen Einsatz und Kraftanstrengungen die Bewohnerinnen und Bewohner der besonderen Wohnformen schützen müssen und zugleich die Tagesstruktur möglichst umfänglich erhalten. Gerade die Tagesstruktur ist für viele seelisch und psychisch Erkrankte sowie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen eines der wichtigsten Elemente. Die in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe Beschäftigten haben durch die spezifischen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. dort betreuter Kinder, Jugendlicher und Erwachsenen in der Pandemie vielfach über ihre eigenen physischen und psychischen Grenzen hinausgehende Arbeit geleistet“, betont Jens Beeck in seiner persönlichen Erklärung.

Die notwendige Verkleinerung der betreuten Gruppen, die schwer erklärbaren Abstandsregelungen, die Testungen, die viele Sonderdienste und auch die Trennung und fehlenden Besuchsmöglichkeiten der Familien gerade bei psychisch und seelisch kranken Kindern mussten aufgefangen werden. „Ich bin aus diesen Gründen davon überzeugt, dass auch den Beschäftigten in der Eingliederungshilfe eine finanzielle Anerkennung zusteht. Eine bundesgesetzliche Regelung wäre über die bestehenden Schnittstellen zwischen dem SGB IX und SGB XI in meinen Augen möglich gewesen. Ich stimme dem Gesetz dennoch zu, um die Anerkennung der Beschäftigten in Krankenhäusern und der Altenpflege auszudrücken“, so Jens Beeck.