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Berichte über Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Urlaubskosten für Assistenz

Uwe Frevert und Jens Merkel in Erwartung der Entscheidung des BSG
Uwe Frevert und Jens Merkel in Erwartung der Entscheidung des BSG
Foto: omp

Kassel / Grimma (kobinet) Im Nachgang zur Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel vom 19. Mai 2022 in Sachen Übernahme der Kosten für eine Assistenzkraft bei einer Urlaubsreise einer behinderten Person, die auf Persönliche Assistenz angewiesen ist, haben einige Medien über die Entscheidung berichtet. "Behinderte können auch Anspruch auf Sozialhilfeleistungen zur Unterstützung eines Erholungsurlaubs haben. Denn auch der Urlaub sei 'ein legitimes Teilhabebedürfnis', entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Erstattungsfähig seien dabei allerdings nicht die Urlaubskosten selbst, sondern nur 'behinderungsbedingte Mehrkosten wie die Reisekosten einer notwendigen Begleitperson'", berichtet beispielsweise das Online-Portal news-facts.eu.

Wie die kobinet-nachrichten kurz nach der Verhandlung berichteten, wurde Jens Merkel, der die Leistung eingeklagt hatte, bei der Verhandlung vor dem Bundessozialgericht nicht nur von seinem Anwalt Torsten Heyer, sondern auch durch die Anwesenheit einer Reihe interessierter Zuhörer*innen begleitet. Dazu zählten auch einige Mitarbeiter*innen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstelle (EUTB) des Vereins Selbstbestimmt Leben in Nordhessen (SliN). Nachdem die Entscheiduung des Bundessozialgerichts dem Grunde nach positiv ausgefallen ist, gelte es nun die genaue Urteilsbegründung abzuwarten. Was aber klar ist, das Anliegen von Jens Merkel für die Übernahme der Kosten für eine Assistenzkraft bei einer Kreuzfahrt vom Jahr 2016 hat dem Grunde nach seine Berechtigung, heißt es im Bericht der kobinet-nachrichten.

Link zum Bericht der kobinet-nachrichten vom 19. Mai 2022

Link zum Bericht von TAG24

Link zum Bericht von news-facts.eu

Link zum Bericht der yahoo!nachrichten

Die Freude war bei Jens Merkel übrigens groß, nachdem dieser bereits seit 2016 für die Erstattung der Kosten für seinen Assistenten streitet. „Yes, yes, yes“, vermeldete er daher nach der Urteilsverkündung auf seiner Facebookseite

Link zum Post von Jens Merkel auf Facebook