
Foto: ANNA SPINDELNDREIER
MÜNSTER (kobinet) Im Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein Westfalens muss künftig auch sexualisierte Gewalt benannt werden. Das war eine der Forderungen des Netzwerks Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW zur Anhörung im Landtag dieses Bundeslandes. Nach den fortgesetzten Übergriffen im Wittekindshof, die vor einem Jahr der breiten Öffentlichkeit bekannt geworden waren, war die Stärkung des Gewaltschutzes eines der Ziele der Überarbeitung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG).











































