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Jürgen Dusel bleibt Behindertenbeauftragter

Jürgen Dusel
Jürgen Dusel
Foto: Henning Schacht

Berlin (kobinet) Gut ein Monat nach Amtsantritt der neuen rot-grün-gelben Bundesregierung hat das Bundeskabinett heute am 12. Januar beschlossen, dass der bisherige Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel sein Amt auch in dieser Legislaturperiode weiter ausüben kann. Diese Entscheidung gab heute der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Dr. Rolf Schmachtenberg bekannt. Für Jürgen Dusel gilt die Devise: "Wer Fortschritt wagen will, muss auch Teilhabe gestalten." Dieses Versprechen gelte es einzulösen.

„Mit Jürgen Dusel als Bundesbeauftragtem haben die Menschen mit Behinderungen in dieser schwierigen Zeit einen versierten und streitbaren Verfechter ihrer Belange an der Seite, der viele wichtige Impulse in die Politik und Gesellschaft gegeben und wichtige Prozesse mitgestaltet hat. Ich freue mich daher sehr, dass wir auch in der neuen Legislaturperiode, in der sich die Bundesregierung im Bereich Inklusion sehr viel vorgenommen hat, weiter vertrauensvoll und konstruktiv zusammenarbeiten und viel voranbringen können. Ich bin fest davon überzeugt, dass von einer inklusiven Gesellschaft alle Bürgerinnen und Bürger profitieren“, teilte Hubertus Heil per Presseinformation mit.

Der alte und neue Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel erklärte: „Ich freue mich sehr über das Vertrauen, das mir Hubertus Heil und das Bundeskabinett erneut entgegenbringen. Und ich freue mich sehr auf die weitere Arbeit, denn es gibt noch viel zu tun. Richtschnur muss auch weiterhin die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sein. Der Koalitionsvertrag ist in dieser Hinsicht ermutigend. Wichtig ist für mich in dieser Legislaturperiode vor allem die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben, die Stärkung von Familien mit schwerstbehinderten Kindern und der Abbau von Barrieren vor allem in den Bereichen Wohnen, Mobilität und Gesundheit. Die Verpflichtung privater Anbieter zu Barrierefreiheit ist ein Ziel, das wir weiter voranbringen müssen. Denn Barrierefreiheit ist keine Gängelei, sondern ein Qualitätsmerkmal für ein modernes Land.“

„Wir wollen den Alltag der Menschen mit Behinderungen besser machen, konkret und spürbar. Jürgen Dusel hat in den vergangenen vier Jahren hervorragende Arbeit geleistet. Ich freue mich, dass wir die gute und vertrauensvolle Arbeit fortsetzen können. Nicht nur die Wirtschaft braucht erfahrene Fachkräfte, sondern auch die Bundesregierung“, erklärte Dr. Rolf Schmachtenberg in seinem Pressestatement, das im Livestream vom BMAS übertragen wurde. Dabei ging der Staatssekretär in Vertretung des Ministers, der kurzfristig verhindert war, auf einige Erfolge aus der letzten Legislaturperiode ein. So sei beispielsweise endlich der Durchbruch bei der Finanzierung von Begleitpersonen im Krankenhaus geschafft worden. Jürgen Dusel sei bei den Veränderungen stets ein verlässlicher Verbündeter der Menschen mit Behinderungen gewesen, wobei die vorausschauende und immer konstruktive Art von Jürgen Dusel sehr geschätzt werde. „Wir haben viel vor. Wir wollen nichts weniger als ein Aufbruch für mehr Barrierefreiheit, auch im Bereich des Wohnens, der Gesundheit und im Digitalen. Dafür wollen wir ein Bundesprogramm auf den Weg bringen“, betonte Dr. Rolf Schmachtenberg.

Jürgen Dusel bedankte sich für das Vertrauen, das Hubertus Heil ihm gegenüber entgegenbebracht hat. „Nicht nur, weil dies eine sehr erfüllende und spannende Aufgabe ist, sondern weil ich auch einiges beitragen konnte, dass sich die Situation für behinderte Menschen verbessert hat“, so Jürgen Dusel und weiter betonte er in die Zukunft gerichtet: „Wer Fortschritt wagen will, muss auch Teilhabe gestalten.“ Dieses Versprechen gelte es einzulösen.

Hintergrund:

Der oder die Bundesbeauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung spielt eine wichtige Rolle für die Partizipation von Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Aufgaben sind im Behindertengleichstellungsgesetz verankert. Demnach wirkt der oder die Bundesbeauftragte darauf hin, dass die Verantwortung des Bundes für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Zur Wahrnehmung der Aufgabe müssen die Bundesministerien die beauftragte Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben beteiligen, soweit sie Fragen der Integration von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren. Alle Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen im Bereich des Bundes sind verpflichtet, die beauftragte Person bei der Erfüllung der Aufgabe zu unterstützen, insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren.

Der alte und neue Beauftragte vertritt in diesem Rahmen die Interessen einer großen Bevölkerungsgruppe. Zum Jahresende 2019 lebten rund 7,9 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung in Deutschland. Insgesamt leben in Deutschland circa 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Anzahl der Menschen mit Beeinträchtigungen ergibt sich aus der Summe der Menschen mit anerkannten Schwerbehinderungen ab einem GdB von 50, den Menschen mit einem GdB unter 50 und chronisch kranken Menschen ohne anerkannte Behinderung, heißt es in einer Presseinformation aus dem Büro des Bundesbehindertenbeauftragten.