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Existenzvernichtung als Kollateralschaden in Kauf nehmen?

Blick in den Bundestag
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Foto: omp

Berlin (kobinet) Im „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ gibt es im § 20a „Immunitätsnachweis gegen COVID-19“ im Absatz 1 folgende Festlegung: „Folgende Personen müssen ab dem 15. März 2022 entweder geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nummer 2 oder Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung sein: (…) 3. Personen, die in ambulanten Pflegediensten und weiteren Unternehmen, die den in Nummer 2 genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten, tätig sind; zu diesen Unternehmen gehören insbesondere: (…) f) Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen beschäftigen.

Zahlreiche behinderte Menschen, die außerhalb von Behindertenanstalten mit Assistenz leben, sind derzeit verzweifelt und haben schlaflose Nächte.

Druck zu Lasten Assistenznehmerinnen!

Ein Kommentar von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz

Im Bestreben, möglichst viel Druck auf ungeimpftes Pflegepersonal auszuüben, vergreift sich der Gesetzgeber in diesem Fall gewaltig und entzieht damit unbeteiligten Menschen die Existenzgrundlage. Derzeit noch ungeimpfte Personen sind dies in den meisten Fällen aus Überzeugung. Über deren Argumente kann man streiten. Wenn sie mangels Impfschutz ihre Arbeit aufgeben müssen, suchen sie sich einfach vorübergehend oder auf Dauer eine andere Arbeit. Von einer generellen Impfpflicht fühlen sie sich nicht bedroht. Denn damit ist innerhalb der nächsten Jahre nicht zu rechnen, da eine gesetzliche Grundlage nicht in Sicht ist und die Umsetzung und erst recht die Durchführung mit Sicherheit an zig Hürden hängen bleibt.

Zuvor sind jedoch schon längst Menschen mit Behinderung, deren Existenz von Assistenz abhängig ist, gescheitert. Sie mussten die ungeimpften Assistenzpersonen entlassen und mit einer teilweise fehlenden Assistenz können sie ihr selbstbestimmtes Leben nicht aufrechterhalten. Kurzfristig Ersatz zu finden ist äußerst schwierig, vermutlich gar unmöglich. Wenn sie Glück haben, wobei man das als Glück sicherlich vergeblich sucht, finden sie einen Heimplatz. In diesem Fall verlieren sie auch das restliche Assistenzteam. Einen Weg zurück gibt es nicht. Denn nun ist neben der Assistenz und Sparguthaben auch die Wohnung weg. So wird per Gesetz das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Assistenzbedarf zerstört. Der gesamte Vorgang zeigt, wie schlampig und undurchdacht die Gesetzgebung vonstattengeht. Natürlich ist das auch der Zeitnot geschuldet, Dies ist jedoch keine Entschuldigung dafür, Unbeteiligten den Boden unter ihren Füßen bzw. Rädern zu entziehen.

Um dieser Gefahr vorzubeugen, hätte man eine Regelung finden müssen, die es den Menschen selbst gestattet, unter Einbeziehung des eigenen Risikos zu entscheiden. Dann könnten sie entweder dieses Risiko in Kauf nehmen oder einen Ersatz finden und danach aus wichtigem Grund das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen. So aber schießt man auf die ungeimpften Assistenzpersonen mit der Folge, dass die Menschen mit Behinderung umfallen. Das geschieht, wenn Gesetze mit heißer Nadel gestrickt werden. Man könnte an der Kompetenz in den Ministerien und der Regierung (ver)zweifeln. Und was wird aus den Assistenzpersonen? Nachdem die Impfung allgemein als sinnvoll und wichtig angesehen wird, haben sie den Arbeitsplatz mutwillig aufgegeben? Logische Folge wäre, dass sie mit einer Sperre belegt werden und kein Geld erhalten. Das Gesetz hält mit Sicherheit keiner richterlichen Überprüfung stand. Es ist weder mit unserer Verfassung noch mit der Behindertenrechtskonvention in Einklang zu bringen. Aber bis zu einem Urteil ist der Weg lang. Die davon betroffenen behinderten Menschen können die Zeit bis dahin nicht überbrücken. Hier ist eine berichtigende Klarstellung des Gesetzgebers dringendst erforderlich!

Link zu einer ForseA-Stellungnahme
Link zu einem YouTube-Video der Rechtsanwältin Ellen Rohring Vielleicht hilfreich, aber wer traut sich als Laie auf diese juristische Eisbahn?