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Auch sexualisierte Gewalt muss benannt werden

Netzwerksprecherinnen Claudia Seipelt-Holtmann und Gertrud Servos  bei der Anhörung im Landtag
Anhörung zum Teilhabe-Bericht im Landtag von NRW.
Foto: ANNA SPINDELNDREIER

MÜNSTER (kobinet) Im Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein Westfalens muss künftig auch sexualisierte Gewalt benannt werden. Das war eine der Forderungen des Netzwerks Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW zur Anhörung im Landtag dieses Bundeslandes. Nach den fortgesetzten Übergriffen im Wittekindshof, die vor einem Jahr der breiten Öffentlichkeit bekannt geworden waren, war die Stärkung des Gewaltschutzes eines der Ziele der Überarbeitung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG).

Neben dem Themenkomplex der freiheitsbegrenzenden Maßnahmen geht es im WTG-Entwurf erstmals auch um den Gewaltschutz in Werkstätten. „Wir begrüßen dies als Beitrag zu einem verbesserten Gewaltschutz, fordern aber weiter die Öffnung der Einrichtungen zur Gewalthilfestruktur vor Ort“, erklärte Netzwerk-Sprecherin Gertrud Servos.

Neben den Vertretern der Gemeinden und Kreise war bei der Anhörung im Landtag auch die Selbstorganisation vertreten. Die Vertreterin der Werkstatträte zeigte auf, dass übergriffiges Verhalten schon mit dem ungefragten Duzen beginnt. Ein Elternvertreter fand in der Anhörung im Landtag deutliche Worte für die Ohnmacht vieler Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihrer Angehörigen angesichts fehlender Plätze, die einen Wechsel unmöglich machten.

„Das Thema Gewaltschutz hat enorm an Bedeutung gewonnen“, so auch Sprecherin Claudia Seipelt-Holtmann. „Wir fordern aber weiterhin, das erhöhte Gewaltrisiko von Frauen mit Behinderungen ernst zu nehmen und gezielte Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt ins Gesetz zu schreiben!“