Berlin (kobinet) Warum der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage für das kommende Gesetzgebungsverfahren so bedeutsam ist, erklärt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, im Interview. Dabei betont sie: "Im Gesetzgebungsverfahren zur Triage sind Menschen mit Behinderungen von Anfang an zu beteiligen.“
Link zum Interview mit Britta Schlegel
Einen Einblick über die Pläne einzelner Fraktionen bzw. Abgeordneten dürfte die Online-Veranstaltung bieten, zu der der Landesbehindertenbeauftragte von Bremen, Arne Frankenstein, am 17. Januar von 14:00 bis 16:15 Uhr einlädt. Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist noch möglich.