Wien (kobinet) In Österreich hat Hans-Jürgen Groß ein Zivilgerichtsverfahren gegen die bekannte Gastronomiekette Mario Plachutta Ges.m.b.H. wegen einer nicht vorhandenen barrierefreien Sanitäranlage im Restaurant Wollzeile angestrengt und erst einmal gewonnen. Der immaterielle Schadenersatz wurde mit 1:000 Euro beziffert. Die rechtliche Basis dafür legte das österreichische Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGSTG). Das Urteil sei jedoch noch nicht rechtskräftig, wie der österreichische Online-Nachrichtendienst BIZEPS berichtet.
2Das Bezirksgericht Döbling erkannte mit Urteil vom 10.01.2022, dass laut § 5 Abs. 2 BGSTG eine mittelbare Diskriminierung vorliegt und ein immaterieller Schadenersatz von € 1000,- als angemessen anzusehen ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig", heißt es im BIZEPS-Bericht.