
Foto: Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe (kobinet) Ein Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde heute vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem die Beschwerdeführenden begehrten, den Vollzug von § 20a und § 73 Abs. 1a Nr. 7e bis 7h Infektionsschutzgesetz (IfSG) (einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht) vorläufig auszusetzen“, heißt es vonseiten des Bundesverfassungsgericht zur heute veröffentlichten Entscheidung.











































