
Foto: Gemeinfrei
BERLIN (kobinet) Sanktionen in Hartz IV sind eine „Handhabe gegen die kleine Gruppe, die sich sonst entzieht“ – erklärte kürzlich der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit Detlef Scheele. Dem widerspricht der Paritätischen Wohlfahrtsverbands und betont, dass Sanktionen weder sachgerecht noch zielführend seien und eine Kürzung des Existenzminimums nicht zu rechtfertigen ist. Zugleich erinnert dieser Verbandan den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, die aktuelle Praxis grundlegend zu reformieren und fordert eine grundsätzliche Abschaffung von Hartz-IV-Sanktionen.











































