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Foto: Susanne Göbel
Münster (kobinet) Mit einer Stellungnahme möchte die Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie ihren Angehörigen in NRW darlegen, warum die Gewährung von sogenannten behinderungsbedingten Nachteilsausgleichen im Sinne der Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungssystem aus ihrer Sicht absolut notwendig ist.




