
Foto: Bundessozialgericht
Kassel (kobinet) „Behinderte Menschen können Eingliederungshilfeleistungen für solche Kosten erhalten, die entstehen, weil sie bei einer Urlaubsreise auf eine Begleitperson angewiesen sind. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 19. Mai 2022 entschieden“, heißt es auf der Internetseite des Bundessozialgerichts in Kassel, zur Entscheidung, über die die kobinet-nachrichten bereits berichtet haben.










































