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Handlungsempfehlungen für Schutz vor Gewalt veröffentlicht

Blaues Paragraphenzeichen auf grauem Grund
Paragraphenzeichen
Foto: H. Smikac

BERLIN (kobinet) In einem gemeinsamen Papier haben der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) heute Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis zum Thema „Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen“ vorgelegt. Der Bundesbehindertenbeauftragte und das Deutsche Institut für Menschenrechte werden die Umsetzung der Empfehlungen aufmerksam beobachten und begleiten.

Die Handlungsempfehlungen richten sich an unterschiedliche Akteurinnen und Akteure in Politik und Praxis, die ihrer Verantwortung beim Thema Gewaltschutz gerecht werden müssen – von der Bundesregierung und den Landesregierungen über die Sozialhilfeträger, die Leistungen für Menschen mit Behinderungen finanzieren, bis hin zu den Einrichtungsträgern der Behindertenhilfe und ihren Fachkräften. Aber auch die Aufsichts-, Strafverfolgungs- und Justizbehörden sind in der Pflicht.

In Deutschland leben derzeit rund 200.000 erwachsene Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen. Rund 330.000 Menschen sind in Werkstätten beschäftigt.

„Gewalt zu erleben ist eine schreckliche Erfahrung, die einen Schatten über das gesamte Leben werfen kann.“ stellte Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, in diesem Zusammenhang fest und erklärte dazu weiter: „Unseren Staat trifft die Verpflichtung, seine Bürgerinnen und Bürger, darunter auch Menschen mit Behinderungen, wirksam vor Gewalt zu schützen, Deswegen ist es gut, dass der Gesetzgeber im letzten Jahr mit der Schaffung von § 37a SGB IX einen ersten wichtigen Schritt gemacht hat, um Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen besser zu schützen“.

Zugleich sehen die Autoren dieser Empfehlungen aber immer noch große Lücken und Probleme bei diesem Thema. Deshalb fordern sie den Bund auf, bestehende Gesetze nachzubessern. Aber auch die Länder, die Leistungsträger und die Leistungserbringer sind nach den Worten von Jürgen Dusel in der Pflicht, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

„Der aktuelle Koalitionsvertrag, in dem verbindliche Maßnahmen zum Gewaltschutz vereinbart wurden, stimmt mich zuversichtlich“, sagt Dusel und schlußfolgert: „Aber die dort getroffenen Vereinbarungen müssen nun schnell und wirksam umgesetzt werden. Unsere Handlungsempfehlungen dienen als konkrete Unterstützung hierfür und können als Teil einer übergreifenden Gewaltschutzstrategie gesehen werden.“

Die Handlungsempfehlungen sind auf den Internetseiten des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung zu finden. Darunter gibt es eine Version in Leichter Sprache sowie eine Zusammenfassung in Gebärdensprache.