
Foto: Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
DÜSSELDORF (kobinet) Das nordrhein-westfälische Kabinett hat heute die Siebte Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen. Die bereits im März 2020 eingeführten Ausnahmenregelungen im Bereich Anerkennung und Förderung für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege gelten damit weiter bis zum 31. Dezember 2023.








































