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Nordrhein-Westfalen stärkt weiterhin Angebote zur Unterstützung im Alltag

Portraitfoto des Ministers
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Foto: Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

DÜSSELDORF (kobinet) Das nordrhein-westfälische Kabinett hat heute die Siebte Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen. Die bereits im März 2020 eingeführten Ausnahmenregelungen im Bereich Anerkennung und Förderung für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege gelten damit weiter bis zum 31. Dezember 2023.

Dies betrifft insbesondere die unbürokratische Inanspruchnahme von Nachbarschaftshilfe über den sogenannten „Entlastungsbetrags“, mit dem pflegebedürftigen Menschen monatlich ein Betrag in Höhe von 125 Euro aus der Pflegeversicherung zur Verfügung steht.

Minister Karl-Josef Laumann erklärte bei diesem Anlass: „Die Folgen der Pandemie sind nach wie vor spürbar – auch in der häuslichen Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Gleichzeitig bin ich davon überzeugt, dass flexible Handlungsmöglichkeiten immer wichtiger sind, um den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Mit der Verlängerung der Sonderregelungen soll daher auch weiterhin ein möglichst niedrigschwelliger Einsatz des Entlastungsbetrages der Pflegeversicherung ermöglicht werden.“