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Berlin (kobinet) In der Geschichte der Behindertenbewegung gibt es Daten, an die man sich besonders gern erinnert, Ereignisse, die einen Erfolg markieren. Ein solches Datum ist der 30. Juni 1994, also heute vor 29 Jahren. Damals beschloss der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung im Reichstag die Ergänzungen des Grundgesetzes nach der Wiedervereinigung. Mit dabei waren hunderte behinderte Menschen, die sich für die Aufnahme des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Artikel 3 des Grundgesetzes erfolgreich eingesetzt hatten. Sie begleiteten die Debatte auf den Besucherrängen des Bundestages, hielten eine Pressekonferenz vor dem Reichstag ab und feierten nach dem Beschluss letztendlich den Erfolg im Haus der Kulturen der Welt, erinnert sich kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul in seinem Rückblick auf die damaligen Aktionen der Behindertenbewegung.









































