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Kassel (kobinet) Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil vom September 2023 die Harnblasenkrebserkrankung eines Schweißers aufgrund beruflicher Amin-Exposition (Amine=organische Ammoniak-Verbindungen) als Berufskrankheit anerkannt, obwohl dieser langjähriger Raucher gewesen war. Auf diese Entscheidung weist Henry Spradau in seinem Bericht für die kobinet-nachrichten hin.










































