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BERLIN (kobient)
BERLIN (kobient) In einem Brief an die Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Christine Braunert-Rümenapf, mahnt die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer die Vorlage des überfälligen Berichtes über Verstöße gegen das Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung an Senat und Abgeordnetenhaus an. Potenziell betroffen ist etwa ein Fünftel der Berliner Bevölkerung, die einen Grad der Behinderung zwischen 20 und 100 haben.
„Für die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) muss Inklusion Leitmaßstab der Politik sein – insbesondere auch bei den Beratungen zum Berliner Landesdoppelhaushalt 2024/2025“, fordert Engelen-Kefer. Zudem ist der Verstöße¬bericht zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Arbeits- und Lebensalltag unabdingbar.
Der letzte Verstößebericht wurde im August 2021 vorgelegt. Nach dem Landesgleich-berechtigungsgesetz (LGBG) muss diese Berichterstattung mindestens alle zwei Jahre erfolgen. „Es wäre daher an der Zeit, die vielfältigen Bemühungen zur Bekämpfung der Diskriminierungen gegen Menschen mit Behinderungen durch den Verstößebericht 2023 öffentlichkeitswirksam zu verstärken“, so Engelen-Kefer.




