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Greifswald (kobinet) In der aktuelle Debatte um die Reform des Systems der Werkstätten für behinderte Menschen mit einer durchschnittlichen monatlichen Entlohnung von 226 Euro weit unter dem Mindestlohn und einer miserablen Vermittlungsquoute von 0,35 Prozent auf den allgemeinen Arbeitzmarkt wird auch die verstärkte Schaffung von Inklusionsfirmen angestrebt. In Deutschland gibt es derzeit rund 945 Inklusionsbetriebe mit rund 30.000 Beschäftigten. Zur Wirkung dieser Betriebe hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen (bag if) eine Studie mit dem Titel "MehrWirkung“ veröffentlicht, auf die Henry Spradau in seinem Bericht für die kobinet-nachrichten aufmerksam macht.
Bericht von Henry Spradau
Studie MehrWirkung der Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen (bag if)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen (bag if) ist die Interessenvertretung der Inklusionsunternehmen in Deutschland. Sie bildet mit ihren Landesverbänden ein bundesweites Netzwerk von inklusiven Firmen und setzt sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben ein. Integrationsfirmen sind Unternehmen, Betriebe und Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie werden im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (§ 215 ff SGB IX) rechtlich beschrieben. In Deutschland gibt es derzeit rund 945 Inklusionsbetriebe mit rund 30.000 Beschäftigten.
Die bag if hat eine Studie, benannt „MehrWirkung“, zu den Auswirkungen des gesellschaftlichen Mehrwerts von Inklusionsunternehmen herausgegeben. Dabei wurden die verschiedenen Sichtweisen von Mitarbeitenden, Kund*innen, Inklusions-/Integrationsämtern sowie der Inklusionsbetriebe selbst einbezogen.
Die wichtigsten Erkenntnisse der Studie MehrWirkung lauten
1. Ziele für nachhaltige Entwicklung, Vorschlag zur EU-Sozialtaxonomie, Wirkungskompass Inklusion als bewährter konzeptioneller Rahmen
2. Darstellung der Wirkung der Inklusionsbetriebe aus unterschiedlicher Sicht
3. ganzheitliche Wirkungsanalyse
4. Wirkung der Inklusionsbetriebe für alle Felder der Inklusion
5. Erfüllung des Auftrages laut SGB IX, wirtschaftliche Erfolge und Förderung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
6. Beitrag von Inklusion, Entstigmatisierung und gesellschaftlichem Miteinander durch Arbeit auf Augenhöhe und Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung
7. Entlastung von Staat und Sozialsystemen
8. Erstmaliger und replizierbarer Gesamtüberblick für Beteiligte und Entscheidungsträger.
Die Studie kann hier heruntergeladen werden:




