
Foto: Gesamtschwerbehindertenvertretung Land und Stadtgemeinde Bremen
Bremen (kobinet) Die Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die Stadtgemeinde Bremen begrüßt einen Beschluss des Berliner Senats vom 8. August 2023, wonach Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder einer sogenannten Gleichstellung durch die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst ohne vorhandene Stelle und ohne freie Mittel beschäftigt werden können. Aufgrund der sinkenden Beschäftigungszahlen von Menschen mit Behinderung im Lande Bremen fordert die Gesamtschwerbehindertenvertretung daher die Übernahme des Berliner Senatsbeschlusses für den bremischen öffentlichen Dienst.
Das nun für Berlin mögliche Beschäftigungsverhältnis ist vorerst auf bis zu zwei Jahre befristet, ermöglicht in dieser Zeit jedoch das Finden einer freien Stelle und eine fundierte Einarbeitung. Ziel ist es, ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu schaffen. Im Land Bremen sinke die Beschäftigungsquote im öffentlichen Dienst kontinuierlich (Stand 2021: 6,13 Prozent), in Berlin lag die Quote zeitgleich bei 7,02 Prozent. Trotz „günstigerer Zahlen“ habe man in Berlin jetzt durch den aktuellen Senatsbeschluss ein positives Zeichen für die Inklusion gesetzt, um eine volle sowie wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung als Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu ermöglichen. Dies wird von der Bremer Gesamtschwerbehindertenvertretung stets auch immer wieder gegenüber dem Bremer Senat thematisiert.
„Die Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die Stadtgemeinde Bremen hat heute den Senat schriftlich aufgefordert, dem Berliner Beispiel zu folgen“, teilte Marco Bockholt, Gesamtschwerbehindertenvertreter am 23. August 2023 mit. „Es kann so sichergestellt werden, dass Bremen sein selbstgestecktes Ziel, Menschen mit Behinderung mit einer Beschäftigungsquote von mindestens 6 Prozent im öffentlichen Dienst zu beschäftigen, weiter aufrechterhalten kann“, so Marco Bockholt weiter. Der aktuelle Koalitionsvertrag wurde von der Gesamtschwerbehindertenvertretung bereits zuvor hinsichtlich seiner fehlenden verbindlichen Aussagen zur Inklusionspolitik öffentlich kritisiert.
Nun könne der Bremer Senat anhand des Berliner Senatsbeschlusses zeigen, wie ernsthaft er wirklich seine personalpolitische Verantwortung im Gesamtkontext der Inklusion sehe und auch umsetze. „Die finanziellen Rahmenbedingungen sind in Berlin und Bremen ähnlich vergleichbar und schlecht, dürfen aber trotzdem nicht die Inklusion behindern“, so Marco Bockholt. Wirklich gewollte Inklusion dürfe nicht von Geld abhängig gemacht werden. Zusätzlich stünden für die Unterstützung der Inklusionsarbeit ausreichende Rücklagen des Amtes für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) zur Verfügung (Höhe der dortigen Rücklagen Stand Ende 2022: ca. 8,5 Mio. Euro).




