Menu Close

Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts diskriminiert Menschen mit Behinderungen

Corrina Rüffer
No body found to use for abstract...
Foto: Irina Tischer

BERLIN (kobinet) Die Berichterstatterin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN, Corinna Rüffer, weist darauf hin, dass der am Mittwoch im Kabinett beschlossene Gesetzesentwurfs zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts Menschen mit Behinderungen diskriminiert. Der Entwurf sieht eine Änderung an dem § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor. Außer wenigen Ausnahmen werden demnach Menschen, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, und deshalb auf Sozialleistungen angewiesen sind, von der Einbürgerung ausgeschlossen.



Dies betrifft sowohl Menschen mit Behinderung als auch pflegende Angehörige, obwohl diese die Inanspruchnahme von Sozialleistungen nicht zu verantworten haben. Im Klartext heißt das, wie diese Bundestagsabgeordnete betont, dass Menschen aufgrund ihrer Behinderung von der Einbürgerung ausgeschlossen werden.

Das verstößt, so Rüffer, gegen alle menschen- und verfassungsrechtlichen Prinzipien. Unser Grundgesetz sagt in Artikel 3: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Nach Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention – über deren Umsetzungsstand sich die Bundesregierung nächste Woche in Genf im Rahmen der Staatenprüfung verantworten muss – ist Deutschland dazu verpflichtet, seine Gesetze diskriminierungsfrei zu gestalten und umzusetzen.“ Allein aus diesen rechtlichen Gesichtspunkten ist es fraglich,“ so Corinna Rüffer, „wie ein derartiges Gesetz das Kabinett passieren konnte. Jetzt gilt es im parlamentarischen Verfahren die Änderungen zurückzunehmen und eine diskriminierungsfreie Regelung der Einbürgerung zu beschließen“.