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BERLIN (kobinet) Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) verweist darauf, dass Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe teils erhebliche Zahlungsrückstände der örtlichen Träger der Sozialhilfe zu verkraften haben. Die offenen Forderungen können sich nach Angaben des VDBA für Unternehmen auf bis zu sechsstellige Beträge summieren. Das Verwaltungsversagen vieler Sozialämter, so der VDBA ist ein wesentlicher Faktor für das Insolvenzrisiko in der Branche
Der Bundesgeschäftsführer des VDAB, Thomas Knieling erklärt dazu „Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe als Kreditinstitute für Sozialämter missbraucht werden. Unsere Mitgliedseinrichtungen berichten uns fast flächendeckend von viel zu langen Bearbeitungszeiten schon bei der Beantragung von Sozialhilfe und selbst nach Erlass des entsprechenden Bescheides von stark verzögerten Auszahlungen. Bis der Sozialhilfeträger irgendwann zahlt, werden Leistungen erbracht, die nur zum Teil finanziert sind. Das Defizit summiert sich über alle Versorgten oft auf fünf- bis sechsstellige Beträge, die zwischenfinanziert werden müssen. Das ist den Einrichtungen nicht zumutbar, denn sie haben schon mehr als genug wirtschaftliche Herausforderungen zu bewältigen, steigende Sachkosten, steigende Personalkosten und Probleme bei der Refinanzierung von Investitionskosten. Ganz zu schweigen von dem sich weiter verschärfenden Personalmangel, der zu einer geringeren Auslastung führt.
Es ist ein Skandal, dass örtliche Träger der Sozialhilfe durch eigenes Versagen hier auch noch als wirtschaftlicher Brandbeschleuniger fungieren.“




