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Berlin (kobinet) „Frist zur Geltendmachung von Diskriminierung verlängern: Die Geltendmachungsfrist von 2 Monaten im AGG macht die Durchsetzung der Rechte von Betroffenen unmöglich. Die Frist muss auf 12 Monate angehoben werden. Mehr Zeit erlaubt auch mehr Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung z.B. auch durch außergerichtliche Lösungen.“ Mit diesem Tweet weist das Bündnis AGG Reform Jetzt zum 11. Deutschen Diversity Tag, der am 23. Mai begangen wurde, auf seine sechste von insgesamt elf Forderungen hin, die bei einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berücksichtigt werden müssen.










































