Berlin (kobinet) Diese Woche will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung beschließen. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung befürchten jedoch, dass die aktuellen Pläne der Regierung zu einer massiven Verschlechterung für "erwachsene Kinder mit Behinderung" und ihre Eltern führen werden. "Würde das bisherige Kindergeld, das künftig Kindergarantiebetrag heißen soll, direkt an die volljährigen Kinder mit Behinderung ausgezahlt, würden die 250 Euro gleich wieder vom Sozialamt einkassiert. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein“, kritisiert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe im Namen der Fachverbände.
Obgleich das Familienministerium in der Anhörung zum Gesetzentwurf am 8. September 2023 mitgeteilt habe, dass diese Wirkung des Gesetzes nicht beabsichtigt sei, sind die Fachverbände unverändert tief besorgt. Denn die vom Familienministerium angedeutete Lösung würde voraussichtlich weitere bürokratische Hürden mit sich bringen. Die Fachverbände fordern die Bundesregierung daher auf, den Kindergeldanspruch von Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung in seiner jetzigen Form zu belassen. Die wichtige Ausgleichsfunktion des bisherigen Kindergeldes dürfe auf keinen Fall entfallen, geschmälert oder noch weiter verkompliziert werden. Die Familien seien auf die finanzielle Unterstützung von 250 Euro monatlich angewiesen, um die Betreuung und Versorgung ihrer erwachsenen Kinder mit Behinderung selbst sicherzustellen.
Link zur den Stellungnahmen der Bundesvereinigung Lebenshilfe:
und des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen:
Kindergrundsicherung | Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm.de)
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren nach eigenen Angaben circa 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit „geistiger“, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen gibt’s unter: www.diefachverbaende.de
Das Problem der Kindergrundsicherung besteht darin, dass das Kindergeld und das Bürgergeld zu einer einzigen Sozialleistung zusammenfasst werden soll. Diese Leistung kann nur dem erwachsenen Kind zustehen. Es wäre nicht vorstellbar, wenn das Bürgergeld für dieselbe Person doppelt ausgezahlt würde.