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Wien (kobinet) Ähnlich wie in Deutschland warten auch in Österreich derzeit behindertenpolitisch Engagierte auf die Allgemeinen Bemerkungen des Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen für die weitere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Vertreter*innen von Österreich wurden eine Woche vor Deutschland, also am 22. und 23. August 2023, vom Ausschuss angehört und erwarten nun täglich die entsprechenden Kommentare und Empfehlungen. Im Rahmen einer vom Österreichischen Behindertenrat organisierten Pressekonferenz gaben Vertreter*innen der Volksanwaltschaft, der Behindertenanwaltschaft, des Österreichischen Behindertenrates, des Unabhängigen Monitoringausschusses und von Selbstbestimmt Leben Österreich am 11. September 2023 im Festsaal der Volksanwaltschaft in Wien Einblick in die Staatenprüfung Österreichs durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf.
„Während der Staatenprüfung am 22. und 23. August 2023 hat der UN-Fachausschuss erhoben, in welchen Bereichen seit der vorangegangenen Überprüfung im Jahr 2013 Fortschritte erzielt wurden und wo es noch Handlungsbedarf gibt“, heißt es in einem Beitrag zur Pressekonferenz des österreichischen Onlinenachrichtendienstes BIZEPS. Und weiter: „Österreichs Staatenprüfung verdeutlicht: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist 15 Jahre nach der Unterzeichnung endlich vollinhaltlich umzusetzen.“ Dies erklärte Martin Ladstätter, Präsidiumsmitglied des Österreichischen Behindertenrates, bei der Pressekonferenz.