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UN-Handlungsempfehlungen für Österreich veröffentlicht

UN-Behindertenrechtskonvention
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Foto: BIZEPS Wien

Genf/Wien (kobinet) Am 22. und 23. August 2023 fand eine 6 stündige Befragung Österreichs im Rahmen der Staatenprüfung zur Überprüfung der Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen statt. Heute, am 12. September 2023, legte UN-Fachausschuss seine Handlungsempfehlungen an die Republik Österreich in englischer Sprache vor. In dem mit 8. September 2023 datierten 16 seitigen Dokument, das bisher nur in englischer Sprache vorliegt, wird vom UN-Fachausschuss dargelegt, wie er die Situation in Österreich sieht, heißt es in einem Bericht des österreichischen Onlinenachrichtendienst BIZEPS.

„Nach einem einleitenden Kapitel werden positive Aspekte in Österreich hervorgehoben. So wird beispielsweise das neue Erwachsenenschutzgesetz (2018), Verbesserung im Behindertengleichstellungsgesetz, der NAP 2022-2030 (2022) sowie das Inklusionspaket (2017) sowie das Barrierefreiheitsgesetz (2023) aufgezählt. Im Kapitel Problembereiche und Empfehlungen wird dann in 15 Seiten sehr detailliert auf jene Punkt eingegangen, die schon bei der Befragung im August 2023 thematisiert wurden. Es geht beispielsweise um die Frage, warum die Bundesländer die Konvention nicht in einen strukturierten Prozess umsetzen. Mit Nachdruck verweist der UN-Fachausschuss auch nochmals auf den Themenbereich Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz, De-Institutionalisierung und inklusive Bildung“, heißt es im von Martin Ladstätter verfassten BIZEPS-Bericht zum Inhalt der Allgemeinen Bemerkungen des UN-Auschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Link zum BIZEPS-Beitrag

Link zur Möglichkeit des Herunterladens des bisher nur in englisch vorliegenden Textes der Allgemeinen Bemerkungen zur Staatenprüfung Österreichs