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Wien (kobinet) Die Überwachungsorgane und die zivilgesellschaftliche Delegation haben heute in Wien zur anstehenden Staatenprüfung Österreichs zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention informiert. Österreich hat sich mit der Ratifizierung im Jahr 2008 zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verpflichtet. Der Unabhängige Monitoringausschuss überwacht laufend die Einhaltung der UN-BRK in Österreich. Auch international wird die Umsetzung überprüft – und zwar durch den Fachausschuss der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf vom 21. bis 23. August 2023. Laut dem Monitoringausschuss wird die UN-Staatenprüfung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention eklatante Mängel aufzeigen, wie deren Vertreter heute in Wien mitteilten.






































