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Kritik am Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung

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Berlin (kobinet) Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung wird voraussichtlich am heutigen Mittwoch, 27. September 2023, im Bundeskabinett beschlossen. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisierte die vorliegenden Pläne: "Ich kann kaum fassen, wie wenig von der ursprünglichen Idee der Kindergrundsicherung übriggeblieben ist. Betroffenen Familien wurden weniger Bürokratie und mehr Geld in Aussicht gestellt. Die meisten von ihnen werden nichts davon bekommen, wenn der Bundestag jetzt nicht einschreitet. Mit der Kindergrundsicherung, wie sie im Moment geplant ist, können wir die Kinderarmut in Deutschland nicht bekämpfen. Das Ziel, Leistungen zu bündeln und so den Zugang für betroffene Familien zu erleichtern, wurde weit verfehlt. Verschiedene Gelder müssen weiterhin bei mehreren Behörden beantragt werden. Und eine vollautomatisierte Auszahlung wird es schon mal gar nicht geben."

„Wenn wenigstens mehr Geld bei den Familien ankommen würde, wäre das unzureichende Verfahren leichter hinzunehmen. Doch wie es jetzt aussieht, werden Familien – wenn überhaupt – nur sehr wenige Euros mehr im Portemonnaie haben. Die Bundesregierung hat die Chance verpasst, das Existenzminimum von Kindern neu zu berechnen. Eine leichte Anpassung der Verteilungsschlüssel bei der Herleitung der Kinderregelsätze reicht nicht aus. Nicht einmal gerechter wird die Familienförderung durch den im Moment vorliegenden Gesetzentwurf. Eltern mit hohem Einkommen werden durch die Kinderfreibeträge weiterhin monatlich bis zu 104 Euro mehr vom Staat erhalten als Eltern mit geringem Einkommen, die nur den Kindergarantiebetrag bekommen werden. Unser Parlament darf jetzt nicht aus den Augen verlieren, worum es ursprünglich bei der Kindergrundsicherung ging: die Bekämpfung von Kinderarmut. Um das zu erreichen, muss der jetzige Entwurf zwingend umfangreich überarbeitet werden“, erklärte Verena Bentele.

Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. 23 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern daher die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.

„Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte – etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden“, so die Organisationen.

„Für uns als Kinderrechtsorganisation sind gleiche Rechte und Möglichkeiten aller Kinder in Deutschland ein wesentlicher Grundpfeiler einer auf demokratischen Grundwerten und Menschenrechten basierenden Gesellschaft. Geflüchtete Kinder sind in erster Linie Kinder und brauchen von Anfang an eine Zukunftsperspektive. Dazu gehört es auch, dass sie bei der Kindergrundsicherung nicht schlechter behandelt werden als andere Kinder. Hier muss es in Laufe der parlamentarischen Beratungen noch Änderungen geben“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.