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Ukrainer:innen erhalten in Österreich Pflegegeld: Urteil des Obersten Gerichtshofs

Goldene Statue Justitia mit Schwert und Waage
Justitia
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay

Wien (kobinet) Der Oberste Gerichtshof (OGH) von Österreich hat vor wenigen Wochen ein Urteil gefällt, das das Recht von Personen, die vorübergehenden Schutz nach der EU-Massenzustrom-Richtlinie genießen, auf Pflegegeld klärt. Dieses Urteil stellt klar, dass diese Personen, sofern sie die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, in Österreich nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) einen Anspruch auf Pflegegeld haben, heißt es in einem Bericht des Online-Nachrichtendienstes BIZEPS.



„Der Weg zu diesem richtungsweisenden Urteil war jedoch nicht ohne Hindernisse. Ursprünglich hatte die Pensionsversicherungsanstalt den Antrag auf Pflegegeld abgewiesen. Auch das Arbeits- und Sozialgericht in Linz hatte die Klage zunächst abgewiesen. Diese Entscheidungen wurden nun vom Obersten Gerichtshof aufgehoben, was für die betroffenen Personen einen wichtigen Sieg darstellt“, heißt es im BIZEPS-Bericht.

Link zum vollständigen BIZEPS-Bericht