
Foto: Nautcore.de
Hollenbach (kobinet) Der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA e.V.) bekommt im Rahmen seiner Beratungsarbeit von seinen Mitgliedern immer wieder Bescheide zur Überprüfung vorgelegt. Dabei stellt er fest, dass seit der letzten Novellierung des SGB IX tatsächlich bei manchen Kostenträgern ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat. Leider nicht bei allen.
Viele sind nach wie vor im Denken des SGB XII – oder schlimmer noch – des BSHG (Bundessozialhilfegesetz) stehen geblieben. Das macht sich gerade im Umgang mit den Antragstellerinnen und Antragstellern bemerkbar. Ihnen tritt man mit einer geradezu feindseligen Abwehrhaltung entgegen. Schlimmer noch, man versucht zu täuschen, nötigen, man verzögert die Bearbeitung und missachtet oft sogar Gesetze und die Rechtsprechung. ForseA hat hierzu einige Beispiele im Beitrag „Respekt – aber doch nicht für die!“ zusammengetragen und veröffentlicht.