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Wird der bundesweite Warntag barrierefrei?

Logo: Warntag am 14. September 2023 11:00 Uhr
Logo: Warntag am 14. September 2023 11:00 Uhr
Foto: public domain

Berlin (kobinet) "Heute um 11 Uhr sollen bundesweit Sirenen heulen, Handys schrillen, Anzeigetafeln leuchten, Radio und Fernsehen informieren." Darauf macht u.a. die tagesschau aufmerksam. Inwieweit der bundesweite Warntag am 14. September, in dessen Rahmen auf allen Kanälen gewarnt werden soll, barrierefrei für alle Menschen funktioniert, das ist eine zentrale Frage, die auch einige Behindertenverbände beschäftigt. Denn in Notfällen können behinderte Menschen besonders betroffen sein und brauchen gute und barrierefreie Informationen. Auch die Aktion Mensch wird den bundesweiten Warntag kritisch mit einer Umfrage begleiten, wie es im Vorfeld hieß.



Für Leon Eckert, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, ist es ein Erfolg der Ampel, dass beim diesjährigen Warntag Menschen auf noch mehr Wegen gewarnt werden können. „Mit der Einführung von Cellbroadcast als Warnmittel im Februar 2023 haben wir in der Reaktion auf die Katastrophe im Ahrtal den Warnmix in Deutschland um eine wichtige digitale Komponente erweitert. Denn schnelle und effiziente Warnung kann im Ernstfall Leben retten. Wir begrüßen den Warntag daher als sinnvolle Gelegenheit, unsere Systeme auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, um für den Ernstfall gewappnet zu sein“, betonte der Grünen-Politiker im Vorfeld des heutigen bundesweiten Warntags.

Erste Auswertungen belegen nach Informationen von Leon Eckert, dass die Warnung in Deutschland bereits einen Großteil der Menschen erreicht. Er betont: „Dennoch muss das Warnsystem kontinuierlich verbessert werden. Es sollte die verbindliche Teilnahme aller Länder und Kommunen am Warntag angestrebt werden. Denn wenn wie in Bayern nur ungefähr ein Viertel der Gemeinden teilnimmt, geht ein Teil des Übungseffektes verloren. Die Innenministerin sollte überlegen, ob sie nicht eine verpflichtende Teilnahme vorschreibt, um Warnsystem noch enger und besser auszugestalten.“

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Marion
14.09.2023 11:16

Die Frage ist falsch gestellt, denn Barrierefreiheit ergibt sich nicht aus dem Warntag als solches, sondern aus der eingesetzten Technologie des Verbrauchers. Wenn ich ein Smartphone habe, dass eben NICHT barrierefrei ist, dann kann auch der Warntag nicht barrierefrei sein.

Aber ich kann jetzt folgendes sagen:
1.: Es war laut
2.: Die Smartwatch/Smartphone vibrierte, so dass auch gehörlose diese Warnung mitbekommen hat
3.: Die Schrift und Signalisierung auf dem Smartphone war gut zu erkennen.