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Bundesteilhabepreis 2023 zum Thema Gesundheit inklusiv

Logo: Bundesteilhabepreis
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Foto: BMAS

Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt in diesem Jahr zum fünften Mal den mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Bundesteilhabepreis aus. Mit dem Preis werden die drei besten Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema ausgezeichnet. Der Bundesteilhabepreis wird von Bundesminister Hubertus Heil im Rahmen der Inklusionstage 2024 verliehen. Das diesjährige Thema lautet „GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“. Darauf machen das BMAS und die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hin.



Dafür werden gute Beispiele, Modellprojekte, konkrete Konzepte und Strategien gesucht, die Vorbilder für andere Projekte sein können, besonders auch in Kommunen oder ländlichen Räumen. Im Fokus der eingereichten Projekte sollte das Zusammenspiel von Zugänglichkeit und Qualität der inklusiven Gesundheitsversorgung stehen. Besondere Relevanz haben dabei sowohl die Aspekte Prävention, Behandlung und therapeutische Versorgung als auch der persönliche Umgang und die Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten. Ziel ist es, eine inklusive ambulante Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau und ohne soziale Isolation sicherzustellen, wie es in einer Presseinformation des Bundesministerium für Arbeit und Soziales heißt.

Zur besonderen Bedeutung einer inklusiven ambulanten Gesundheits- und Pflegeversorgung sagt die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese: „Ob der barrierefreie Zugang zur Arztpraxis, die Kommunikation in Leichter Sprache oder die Behandlung, die sich an den speziellen Bedarfen eines Menschen orientiert – hier gibt es bisher zu wenig Angebote in Deutschland. Daher ist es umso wichtiger, Lösungen aufzuzeigen und diese als nachahmenswerte Vorbilder für andere sichtbar zu machen. Der Bundesteilhabepreis 2023 wird solche Beispiele präsentieren und prämieren. Menschen mit Behinderungen sollen eine barrierefreie Gesundheits- und Pflegeversorgung erhalten, die niemanden ausschließt.“

Wer sich bewerben kann

Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich inklusive ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen in den Handlungsfeldern Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege. Dies bezieht sich insbesondere auf Arzt-, Facharzt- und Zahnarztpraxen, Spezial- oder Fachzentren und Ärzte-Netze, Krankenhäuser und Rehakliniken mit ambulanten Angeboten, Therapeuten- und Heilpraktikerpraxen, Entwickler von digitalen Kommunikationsangeboten, Krankenkassen und Dienstleister, Schulungsanbieter für Fachpersonal, Verbände und Vereine sowie Kommunen und Regionen.

Weitere Informationen für Bewerberinnen und Bewerber

Unter www.bundesteilhabepreis.de gibt’s alle Informationen zum Bundesteilhabepreis sowie das Bewerbungsformular und die Teilnahmebedingungen. Bewerbungsschluss ist der 20. Dezember 2023.