Saarbrücken (kobinet) Von einer modernen und digitalen Justiz wird erwartet, dass sie barrierefrei zugänglich und nutzbar ist. Insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen, die als Richter, Staatsanwältinnen, Rechtspfleger, Urkundsbeamtinnen oder Mitarbeiter der Geschäftsstellen in der Justiz arbeiten oder als Prozessbeteiligte und Verfahrensbevollmächtigte mit der Justiz kommunizieren, ist die Barrierefreiheit der Informationstechnik von zentraler Bedeutung. Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) beteiligt sich daher am 32. Deutschen EDV-Gerichtstag, der ab heute vom 13. bis 15. September 2023 in Saarbrücken stattfindet.
An einem mit Braillezeile, Sprachausgabe und Vergrößerungsmöglichkeiten ausgestatteten PC-Arbeitsplatz demonstriert der Verein, wie blinde und sehbehinderte Juristinnen und Juristen ihren Arbeitsalltag bewältigen. Zudem wird über die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik informiert und zur barrierefreien Gestaltung von grafischen Benutzeroberflächen, Programmen und elektronischen Dokumenten beraten.
Andreas Carstens (Richter am Niedersächsischen Finanzgericht, Vertrauensperson der schwerbehinderten Richterinnen und Richter und Mitglied der Fachgruppe Jura des DVBS) erläutert die Handreichung des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik zur Gestaltung von Benutzer-Schnittstellen-Elementen, welche die Verwirklichung von Barrierefreiheit deutlich erleichtert und zukünftig bei keiner IT-Entwicklung fehlen sollte.
Der DVBS freut sich, Interessierte auf dem Campus Saarbrücken im Fakultätssitzungssaal, Gebäude B4 1, Raum 0.17, begrüßen zu können. Der Vortrag findet statt am Donnerstag, den 14.09., um 14:30 Uhr.
Der DVBS mit Sitz in Marburg ist eine Selbsthilfeorganisation, zu deren Zielen die gleichberechtigte Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen in Beruf und Gesellschaft gehört. Zu seinen Mitgliedern zählen u.a. mehr als 300 Juristinnen und Juristen.