
Foto: Bundesregierung / Steffan Kugler
Berlin (kobinet) Für den Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Dr. Rolf Schmachtenberg, ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) seit ihrem Inkrafttreten in Deutschland am 26. März 2009 ein unentbehrlicher Bestandteil und wesentlicher Wegweiser für eine inklusive Gesellschaft, mit dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen und Situationen des Lebens. In seinem Statement für die kobinet-nachrichten im Vorfeld der Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-BRK am 29. und 30. August in Genf betonte Dr. Rolf Schmachtenberg auch: "Auch wenn wir bereits viel erreicht haben, bin ich mir bewusst, dass der Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft noch lang und mitunter nicht einfach ist. Umso wichtiger ist es für uns, von internationalen Expertinnen und Experten Impulse für die deutsche Inklusionspolitik der kommenden Jahre zu erhalten."
Statement von Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Vorfeld der Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit ihrem Inkrafttreten in Deutschland am 26. März 2009 ein unentbehrlicher Bestandteil und wesentlicher Wegweiser für eine inklusive Gesellschaft, mit dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen und Situationen des Lebens.
Das Staatenberichtsverfahren ist in diesem Zusammenhang für die Bundesregierung ein wichtiges Instrument der Staatengemeinschaft. Deswegen werden wir auch mit einer 25-köpfigen Delegation die Prüfung wahrnehmen. Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder, der Kultusministerkonferenz sowie der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, und Rika Esser, die Landesbeauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen – werden am 29. und 30. August 2023 in Genf mit dabei sein.
Der Monitoring-Stelle UN-BRK und den Verbänden kommt bei der Prüfung eine entscheidende Rolle zu: Die Inhalte des konstruktiven Dialogs werden sich maßgeblich an den Parallelberichten und Vorgesprächen zwischen UN-Fachausschuss, Monitoring-Stelle UN-BRK und Verbänden orientieren. Deswegen ist es mir wichtig, dass eine Übersetzung und Dolmetschung, auch in Deutsche Gebärdensprache, für die Zivilgesellschaft während des gesamten Verfahrens in Genf gewährleistet wird und auch die Zuschauenden in Deutschland den Dialog live über den Fernsehsender der Vereinten Nationen (UN Web TV) barrierefrei mitverfolgen können.
Ich erwarte auch von der zweiten Prüfung wichtige Anstöße für die Politik für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Denn das zeigt die Erfahrung. Die Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses im Zuge des ersten Staatenberichtsverfahren Deutschlands im Jahr 2015 haben wegweisende Akzente für die Umsetzung der UN-BRK in unserem Land gesetzt. Das zeigen die zahlreichen Vorhaben, die in den letzten acht Jahren auf den Weg gebracht worden sind. So wurde beispielsweise mit dem Bundesteilhabegesetz die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gestärkt, mit dem Teilhabestärkungsgesetz der Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen verbessert, durch eine Änderung des Bundeswahlgesetzes der Wahlrechtsausschluss aufgehoben und mit der Betreuungsrechtsreform der Weg für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts unterstützungsbedürftiger Menschen im Einklang mit Artikel 12 der UN-BRK geebnet. Auch wenn wir bereits viel erreicht haben, bin ich mir bewusst, dass der Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft noch lang und mitunter nicht einfach ist.
Umso wichtiger ist es für uns, von internationalen Expertinnen und Experten Impulse für die deutsche Inklusionspolitik der kommenden Jahre zu erhalten.
Links zu kobinet-Berichten über weitere Statements und Berichte vor der Staatenprüfung in Genf
Martina Puschke zur Staatenprüfung: Menschenrechte Jetzt! – kobinet-Bericht vom 15. August 2023
Breite Kritik vor der Staatenprüfung Österreichs – kobinet-Bericht vom 3. August 2023